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Gerichtliches Kontaktverbot nach sexueller Belästigung einer Mitarbeiterin

7. April 2023 09:28 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Eine junge Mitarbeiterin wurde auf dem Gelände unserer Firma von einem Elektriker gestalked und letztendlich angetatscht und gegen ihren Willen geküsst. Jetzt würde ich gerne helfen, dass ein gerichtliches Kontaktverbot erwirkt wird. Die Ganze Sache wurde auch schon polizeilich aufgenommen und es gibt auch Beweise (eine Art Liebesbrief).

Was muss man hier machen? Sollte man einen Anwalt einschalten (Akteneinsicht, etc). Kosten würde ich übernehmen (ich bin der Unternehmensgründer und wünsche natürlich dass die Mitarbeiter sicher sind).

Standort ist München. Ich bitte um eine konkrete Handlungsanweisung (also was genau zu tun ist, zB zum Amtsgericht gehen, etc).

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Mitarbeiterin oder ihr Anwalt muss beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

Zitat:
Dem Elektriker wird zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes oder von Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten, sich der Mitarbeiterin auf weniger als 100 Meter zu nähern. Bei einem zufälligen Zusammentreffen hat er den Sicherheitsabstand unverzüglich wieder herzustellen.


In der Begründung muss dann so genau wie möglich geschildert werden, wann der Elektriker was gemacht hat.

Die Schilderung muss glaubhaft gemacht werden, indem die Mitarbeiterin die Wahrheit ihrer Schilderung an Eides statt versichert. Weitere Mittel der Glaubhaftmachung Liebesbrief und wenn vorhanden Zeugen mit Namen und ladungsfähiger Adresse müssen benannt werden. Wenn die Mitarbeiterin im Besitz des Liebesbriefs ist, sollte sie diesen mindestens in Kopie einreichen. Die polizeiliche Vorgangsnummer sollte, wenn bekannt, angegeben werden.

Die Beauftragung des Kollegen in München kann nur die Mitarbeiterin vornehmen. Sie können die Mitarbeiterin zum Anwalt begleiten, wenn diese damit einverstanden ist und einen Schuldbeitritt unterschreiben, dass Sie für alle Gerichts- und Anwaltskosten einstehen und Ihre Mitarbeiterin dafür eventuelle Ersatzansprüche gegen den Elektriker an Sie abtritt. Wenn der Antrag erfolgreich ist, wird der Elektriker nämlich auch verurteilt, Ihrer Mitarbeiterin die Anwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen.

Als Unternehmensgründer können Sie dem Elektriker Hausverbot für das Unternehmensgelände erteilen und Strafantrag wegen Hausfriedensbruch stellen, wenn der Elektriker nach der Erteilung des Hausverbots das Gelände Ihres Unternehmens betritt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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