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Vorwurf sexueller Belästigung

23. Januar 2022 21:40 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Zusammenfassung

Wer einer Straftat bezichtigt wird sollte zum Tatvorwurf schweigen und nichts unterschreiben, damit die Ermittlungsakte nicht gefälscht werden kann. Die Polizei soll Straftaten aufklären und verhindern und nicht erfinden.

Hallo zusammen,

Nach einem Flirt mit jemandem, haben wir angefangen rumzumachen auf seinem Wunsch auf mehr Privatsphäre sind wir in einen privaten Ort gegangen,wir haben uns dort fast komplett ausgezogen und Oralverkehr gehabt, es wurden videos von uns beiden gemacht , da erkennt man dass wir beide das ganze genoßen haben.
Leider gibt es keine direkten Augenzeugen, jedoch haben Freunde und Bekannte uns nach der Situation zusammen gesehen. bis zu dem Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei wusste ich nicht mal, dass ich einer Vergewaltigung verdächtigt werde.

Ich war auf den weg zu einem Date als die Polizei mich angehalten haben und ich habe etwa Drogen dabei gehabt.

Ich wurde in Handschellen zur Wache gebracht und es wurden Proben von mir entnommen. Ich habe keine Aussage gemacht und nichts unterschrieben außer Einverständnis für DNA Abnahme.

was muss ich machen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider ist der Sachverhalt unvollständig und es ist nur zu vermuten, dass Sie nicht mehr in Haft sind und die Handschellen ab sind.

Sie haben völlig richtig gehandelt, indem Sie nichts gesagt oder unterschrieben haben. Das sollten Sie beibehalten.

Dokumentieren Sie ob und wie Sie belehrt wurden und von wem.

Die Videoschnitte könnten hilfreich aber auch kontraproduktiv sein. Sichern Sie eine Kopie außerhalb Ihres Handys und pCs und hinterlegen Sie diese an neutraler Stelle (Rechtsanwalt!).

Wieso deuteten Sie dabei Analsex an, wenn Sie keinen ungeschützten Analsex mit einer fremden Person haben wollen.
Das ist widersprüchlich!

Meine Empfehlung:
Über Akteneinsicht sollten Sie erst mal in Erfahrung bringen, warum die Polizei überhaupt gekommen ist und wer sie aus welchem Grund sie gerufen wurde.

Wenn Sie tatsächlich verdächtigt werden, eine Vergewaltigung zu verantworten zu haben, warum denn dann zu Lasten einer Person, die widerstandsfähig war. Woher kommt diese zusätzliche Umstand.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 24. Januar 2022 | 10:24

Sehr geehrter Herr Anwalt,

wie kann ich dokumentieren, wer mich belehrt hat?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Januar 2022 | 11:42

Ich beantworte die Rückfrage später

Ergänzung vom Anwalt 24. Januar 2022 | 17:06

Sie dokumentieren, wer Sie belehrt hat, indem Sie über jedes Gespräch einen Vermerk machen:
Mit wem, wann, wo und ggf. weitere Umstände und eine Notiz: Belehrung ja oder nein.

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