Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist der Sachverhalt unvollständig und es ist nur zu vermuten, dass Sie nicht mehr in Haft sind und die Handschellen ab sind.
Sie haben völlig richtig gehandelt, indem Sie nichts gesagt oder unterschrieben haben. Das sollten Sie beibehalten.
Dokumentieren Sie ob und wie Sie belehrt wurden und von wem.
Die Videoschnitte könnten hilfreich aber auch kontraproduktiv sein. Sichern Sie eine Kopie außerhalb Ihres Handys und pCs und hinterlegen Sie diese an neutraler Stelle (Rechtsanwalt!).
Wieso deuteten Sie dabei Analsex an, wenn Sie keinen ungeschützten Analsex mit einer fremden Person haben wollen.
Das ist widersprüchlich!
Meine Empfehlung:
Über Akteneinsicht sollten Sie erst mal in Erfahrung bringen, warum die Polizei überhaupt gekommen ist und wer sie aus welchem Grund sie gerufen wurde.
Wenn Sie tatsächlich verdächtigt werden, eine Vergewaltigung zu verantworten zu haben, warum denn dann zu Lasten einer Person, die widerstandsfähig war. Woher kommt diese zusätzliche Umstand.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Anwalt,
wie kann ich dokumentieren, wer mich belehrt hat?
Ich beantworte die Rückfrage später
Sie dokumentieren, wer Sie belehrt hat, indem Sie über jedes Gespräch einen Vermerk machen:
Mit wem, wann, wo und ggf. weitere Umstände und eine Notiz: Belehrung ja oder nein.