mein Problem betrifft ein verspätetes Gepäckstück und damit verbundene Entschädigungsvorschlag seitens Fluggeselschafft.
Ich bin am 03.03.2008 mit der Fluggesellschaft Emirates Airlines von Düsseldorf na Bangkok mit eintägigen Aufenthalt in Dubai geflogen. Bei der Ankunft in Bangkok wurde mir mitgeteilt dass meine Reisetasche noch nicht eingetroffen sei aber das dies mit dem nächsten Flug in par Stunden passieren werde. Erstmal hat man mir mitgeteilt dass ich das Gepäck am Flughafen (ca. 20 km von meinem Hotel entfernt) selber abholen müsste was ich sofort abgelehnt habe.
Das Gepäck traf natürlich nicht ein par stunden später und auch nicht vier tage später obwohl mir das Emirates Personal am Flughafen in Bangkok jedes Mal versicherte dass das Gepäck „in dem nächsten Flugzeug ist“. Nach den vierten Tag habe ich, nachdem ich die Formulare über den Inhalt und Wert (ca. 800€) der Reisetasche ausgefüllt und an Emirates verschickt habe, genervt meine Reise Richtung Süden fortgesetzt. Und musste mir natürlich komplette Bekleidung, neue Reisetasche, Kosmetika usw. neu anschaffen was natürlich den von den Emirates versprochene Entschädigung über 150$ für die ersten drei tage weit überschritten hat.
Am letzten Tag meines Aufenthalts, also am 19.03.2008 direkt vor der Abreise wurde mir on Emirates mitgeteilt dass mein Gepäckstück endgültig verloren sei und dass sich de Rechtsabteilung in Dubai an mir wenden würde.
Nach dem eintreffen in Düsseldorf habe ich die Emirates zusätzlich über mein Problem informiert und darauf wurde mir schriftlich ihr Bedauern mitgeteilt.
Dann aber nach 44 Tagen nachdem meine Reisetasche verschwunden war lieferte plötzlich ein Kurierdienst des Düsseldorfer Flughafens das verlorene Gepäckstück an meine deutsche Adresse.
Der Mitarbeiter des Emirates hat mir mitgeteilt das ich demnächst die 150$ bekommen werde und damit sei die Sache für Emirates erledigt. Als ich mich beschwert und mitteilte das ich alleine für die Telefonate mit dem Emirates Personal in Bangkok über 100$ vertelefoniert habe und dass ich die meiste Gegenstände aus der verloren geglaubte Reisetasche wieder angeschafft habe, bot Emirates mir „aus Kulanz“ 300€ an.
Muss ich dieses Angebot akzeptieren oder habe ich eine Chance auf die höhere Entschädigung?
Sehr geehrter Ratsuchender,
bei einer Gepäckverspätung können Sie gemäß Art. 19 MÜ grundsätzlich den tatsächlichen Schaden ersetzt verlangen, der durch die Verspätung entsteht. Begrenzt ist der Schaden aber auf 1.000 Sonderziehungsrechte pro Reisendem; dies sind in etwa 1.200,- EUR. Die Rechnungseinheit wird dabei täglich neu festgesetzt.
Ihr Risiko besteht in der Sache darin, dass sich der Luftfrachtführer unter Umständen exkulpieren kann, wenn er nachweist, dass er oder seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Ob es in Ihrem Fall lohnt, dieses Risiko einzugehen, kann hier nicht abschliessend beurteilt werden. Die Aussichten sind -wie geschildert - vom Grund der Verspätung abhängig. Weiter wird es darauf ankommen, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Neuanschaffungen und Kosten nachweisen können. Tendenziell ist nach meiner Erfahrung meist nur mit einer anteiligen Erstattung des angefallenen Schadens zu rechnen.
Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben.