Werkstatt erbringt bereits bezahlte Leistung nicht
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mein Fall schildert sich wie folgt: Ich habe am 28.04.14 an eine Werkstatt den Auftrag erteilt, an meinem Kfz eine neue Abgasanlage und Tieferlegungsfedern einzubauen. Voraussetzung zur Durchführung der Modifizierungen war von meiner Seite eine ordnungsgemäße TÜV-Eintragung, da bekanntlich nach solchen Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt. Die TÜV-Eintragung wurde mir zugesichert ...