Enteignung und Fremdnutzung ohne Erlaubnis
vom 2.12.2014
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, durch einen Zufall, (Bescheid eines Vermessungsingenieurs) ist mir aufgefallen, daß der Gemeinde vor ca. 40 Jahren bei der Umlegung ein Fehler unterlaufen ist. Ein auf meinen Namen im Grundbuch eingetragenes Baugrundstück, frei von allen Lasten wurde in jener Zeit ohne mein Wissen in eine Fußweg gewandelt, d. h. der Boden wurde versiegelt, von Dritten wurden Stro ...