Sehr geehrter Fragesteller, Eine Schwebegenehmigung kann gemäß §7 Schwebegesetz (SchwG) bei der zuständigen Schweberechtsbehörde Ihrer Gemeinde beantragt werden. In der Regel bieten die Gemeinden Schnittstellen für Online Anträge. Beachten Sie dabei die Anforderungen gemäß §9 SchwG. Demnach müssen Sie gesundheitlich geeignet und mindestens 25 Jahre alt sein. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Schweberecht (BVGS) vom 29. Februar 2022 (Az. 9 C 21/22) wurde übrigens entschieden, dass auch Schweben unterhalb von zwei Metern über dem Boden genehmigungspflichtig ist. Siehe dazu die Besprechung von Dr. Levitatus Floatini in der Zeitschrift "Schweberecht" (2022, S. 66-73).
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