Sehr geehrter Ratsuchender,
zwar haben Sie das Recht, die Arbeiten an Ihrem Haus ohne Zustimmung des Nachbarn trockenzulegen und dazu auch Arbeiten von seinem Grundstück vorzunehmen. Aber trotzdem werden Sie hier um seine Zustimmung nicht umhinkommen, da Sie dazu ja den Asphalt entfernen und nach Abschluss der Arbeiten wieder aufbringen müssen.
Der Nachbar ist aber verpflichtet, diese Zustimmung zu erteilen, so dass Sie im Falle einer Weigerung seine Zustimmung durch richterliche Entscheidung ersetzen können.
Daher sollte zur Vermeidung eines solchen Verfahrens nochmals versucht werden, mit dem Nachbarn zu sprechen, notfalls unter Einschaltung des Schiedsmannes der Gemeinde. Scheitert dieses alles, sollte dann die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
2. Dezember 2007
|
09:41
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: http://www.rechtsanwalt-bohle.de
E-Mail: