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Gemälde + unerlaubte Nutzung zu Werbezwecken

13. September 2008 19:59 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin Kunstmaler. Habe ein Portrait gemalt. Nun hängt mein Gemälde, groß wie eine Hauswand, auf einer riesigen Plakatwand in Bonn-City aus und macht Werbung für einen Buchverlag sowie für eine große Buchhandelsfirma. Auf meinen persönlichen Besuch in der Buchhandelsfirma hin konnte bzw. wollte mir niemand erklären, wie und aufgrund welcher Vereinbarung bzw. mit welcher Erlaubnis MEIN Gemälde für Werbezwecke im Ultra-Maxi-Format mißbraucht bzw. genutzt werden kann.... Die Leute stellen sich alle auf "doof". Beinahe, als ob da gar kein Bild draußen an der Hauswand hängen würde... Ich brauche hier einen schnellen Anwalt bitte. Am besten vielleicht aus Bonn. Einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage, Schadensersatz, etc, usw., wie und was weiß der gesuchte Anwalt ja genau... Es soll sofort scharf geschossen werden!!! Ohne Vorwarnung. BUMM! Denn: Wenn da ein Ladendieb ein Buch stiehlt, geht es ja auch sofort zur Staatsanwaltschaft... Die Leute haben VIEL Geld. Und jeweils ein wertvolles öffentliches Image zu wahren. Welcher Anwalt ist sofort ab Montag früh, 15.09., bereit, eine frontale Attacke zu reiten?? Einigen, z.B. außergerichtlich und in Stille, inkl. z.B. nachträglichem Erwerb der Nutzungsrechte..., können wir uns später immer noch mit diesen Copyright-Gangstern... Danke für rasche Hilfe! RS

13. September 2008 | 20:52

Antwort

von


(99)
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20095 Hamburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen. Nach Ihren Angaben führe ich wie folgt aus:

Nach Ihren Angaben liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Sie müssen jedoch sowohl Ihre Urheberschaft für das Bild, als auch die Verletzungshandlung an sich beweisen können.
Nach Ihrer Schilderung ist mir noch nicht ganz klar, ob das von Ihnen gemalte Bild im Original benutzt wird - wenn ja, haben Sie das Originalbild verkauft? – oder es sich um eine vergrößerte Kopie handelt, weiter gilt es, die Verletzungshandlung zu dokumentieren (Fotos, Zeugen etc.). Bitte nutzen Sie gegebenenfalls zur Klärung des Sachverhalts die Nachfragefunktion, wobei Sie mir aus Gründen der Geheimhaltung (und um die Gegenseite nicht vorzuinformieren) auch gerne direkt an fea-radannheisser@gmx.de eine Email mit den erforderlichen Informationen, auch mit den Beweismitteln, senden können.

Wenn mir alle notwendigen Informationen vorliegen, kann noch am gleichen Tage eine Abmahnung gefertigt werden und gegebenenfalls anschließend der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Wenn Sie gleich eine einstweilige Verfügung beantragen, riskieren Sie im Fall des Anerkenntnisses auf den Kosten „hängen zu bleiben“, daher ist grundsätzlich zuvor abzumahnen.
Dieses alles kann unproblematisch auch von meiner Kanzlei geleistet werden, die räumliche Distanz ist hierbei genauso unerheblich, wie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Grundsätzlich stehen Ihnen im Fall der Verletzung Ihrer Urheberrechte Schadenersatzansprüche zu.

Auf Ihre weiteren Informationen bin ich schon gespannt.


Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Im heutigen Zeitalter der „modernen Kommunikation“ spielt die örtliche Entfernung keine wesentliche Rolle mehr. Falls Sie mich beauftragen wollen, können Sie sich bitte zunächst per Email über fea-radannheisser@gmx.de kontaktieren. Gern gebe ich Ihnen dann auch die voraussichtlich anfallenden Gebühren auf.
Wenn Sie diese Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Forum transparenter und verständlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüssen


gez. RA Dannheisser


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Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt

An der Alster 3
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Telefon: 040-63946575
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