Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt.
1. Sie können den Anspruch gegen den Schuldner mittels eines Mahnbescheides einfordern. Dies ist auch ohne anwaltliche Hilfe möglich und die Gebühren betragen € 36,50.
Soweit der Schuldner allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
2. Soweit Sie unmittelbar den Betrag gerichtlich einfordern, ist es ratsam einen Kollegen mit der Sache zu beauftragen. Das Risiko besteht zum einen, daß Sie für den Abschluß des Darlehensvertrages beweispflichtig sind und die Auszahlung des Darlehensbetrages beweisen müssen. Problematisch könnte der Nachweis des Darlehensvertrages sein, da Sie, wie Sie selbst ausführen, keine schriftliche Vereinbarung bzw. keine Beweise (Zeugen?) haben.
Ein zusätzliches Risiko besteht auch darin, inwieweit der Schuldner in der Lage sein wird, den Betrag zurückzuzahlen. Soweit er die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, werden Sie auch bei Obsiegen im Klageverfahren keine Rückzahlung Ihrer Forderung und Ihrer Kosten erlangen können.
3. Ein einfacher Weg, um einen Titel zu bekommen ist wie angeführt, der Mahnbescheid, den Sie in jedem Schreibwarengeschäft bekommen und selbst beantragen können.
Soweit hiergegen Widerspruch eingelegt wird, sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu erörtern.
Das Prozeßrisiko im Falle eines Unterliegens durch Klageabweisung bei anwaltlicher Vertretung beider Parteien beträgt für die 1. Instanz € 1.041,-.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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