Sehr geehrter Anfragender,
Ihre Ex-Freundin könnte z.B.
a) Sie anrufen,
b) allen Freunden die Geschichte erzählen,
c) einen Anwalt einschalten,
d) selbst klagen,
e) Strafanzeige erstatten,
f) heulen,
g) bluffen.
Frage:
Ist die Buchung über EUR 460 eine Überweisung oder eine Barabhebung?
Wenn es eine Barabhebung ist, dann beweist der Kontoauszug nichts weiter, als dass an dem Tag EUR 460 abgehoben wurden. Was mit dem Geld gemacht wurde, ist damit nicht bewiesen.
Sollten Ihre Ex-Freundin tatsächlich keine weiteren Beweise (Urkunden, zeugen, etc.) haben, weil an den Vorwürfen nichts dran ist, bräuchten Sie sich keine Sorgen zu machen. Vielmehr würde Ihre Freundin ggf. Gefahr laufen, sich der Verleumdung und der Kreditgefährdung schuldig zu machen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
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