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Geldanlage bei Generalvollmacht

3. Dezember 2022 09:58 |
Preis: 30,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag. Ich besitze eine Generalvollmacht für meinen pflegebedürtigen Vater. Kann ich Geld, daß sich auf seinem Girokonto befindet, in seinem Namen gewinnbringender bei einer anderen Bank (z.B. Tagesgeldkonto mit Zinsen) anlegen? Also kann ich für ihn bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen? Danke.

3. Dezember 2022 | 10:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Als Bevollmächtigter sind Sie verpflichtet, im Sinne und Interesse des Vollmachtgebers, also Ihres Vaters, zu handeln. Es spricht objektiv nichts dagegen, das Geld auf einem anderen Konto mit höherem Zinssatz anzulegen. Problematisch wird es erst in den Fällen, in denen die Anlage riskant ist, also Verluste oder sogar der Totalverlust drohen.

Hier geht es Ihnen aber ja nur darum, auf sicherem Weg das Vermögen Ihres Vaters zu vermehren, wogegen überhaupt nichts einzuwenden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

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