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24. Februar 2016 20:13 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Guten Tag,

meine Frage richtet sich an die Gründung einer Aktiengesellschaft zur Nutzung als Anlagevehikel. Wie verhält es sich rechtlich, eine AG gründen zu wollen, um Eigenkapital durch die Ausgabe von Anteilen einzusammeln, um dieses dann im Eigenhandel in Aktien und Derivativen anzulegen.
Dabei soll die AG nicht öffentlich in Erscheinung treten und nicht werben, sondern Anteile lediglich an Personen des näheren Umfelds ausgeben.

Ist diese Form des Eigenhandels, wie es bspw. Propietary Trading Firmen in den USA machen, bereits Lizenz-pflichtig? Ändert die Ausgabe von Firmenanteilen etwas an der Lizenzpflicht? Wie verhält es sich mit dieser Verwaltung des eigenen Firmenkapitals auf eigene Rechnung und einer ggfs. Ausschüttung an Anteilseigner?

Über eine Antwort wäre ich sehr verbunden!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Mit der Gründung bzw. der Auflage der Gesellschaft würden Sie sogenanntes Investmentvermögen schaffen und damit dem Statut des KAGB unterfallen. Eine solche Gesellschaft dürfte nur von einer hierzu von der BaFin zugelassenen Person geführt werden. Für Details hierzu verweise ich Sie auf das im Internet öffentlich verfügbare Auslegungsschreiben der BaFin zum Begriff des Investmentvermögens.

Die Ausgabe von Anteilen würde hieran nichts ändern. Und noch einmal deutlich - ja, nach dem KAGB benötigen Sie für dieses Geschäftsmodell eine Zulassung.

Eine Ausschüttung von Gewinnen wäre steuerpflichtig, falls dies der Aspekt war, auf den Ihre letzte Frage abgezielt hatte.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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