Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit der Gründung bzw. der Auflage der Gesellschaft würden Sie sogenanntes Investmentvermögen schaffen und damit dem Statut des KAGB unterfallen. Eine solche Gesellschaft dürfte nur von einer hierzu von der BaFin zugelassenen Person geführt werden. Für Details hierzu verweise ich Sie auf das im Internet öffentlich verfügbare Auslegungsschreiben der BaFin zum Begriff des Investmentvermögens.
Die Ausgabe von Anteilen würde hieran nichts ändern. Und noch einmal deutlich - ja, nach dem KAGB benötigen Sie für dieses Geschäftsmodell eine Zulassung.
Eine Ausschüttung von Gewinnen wäre steuerpflichtig, falls dies der Aspekt war, auf den Ihre letzte Frage abgezielt hatte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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