Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern Sie von der Regelung des § 181 BGB, sogen. Insichgeschäft in der Vollmacht befreit sind, können Sie einen Geldverwaltungsvertrag zwischen Ihren Vater, vertreten durch Sie, mit Ihnen selbst abschließen, dass Sie das Geld aufgrund der Höhe der Kontogebühren für Ihn auf einem separaten Konto verwalten und jederzeit zurückerstatten. Wenn keine Befreiung von § 181 BB in der Vollmacht gegeben ist, dann kann sich das Vorgehen als problematisch darstellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Antwort
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