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Geldanlage auf Basis einer Vorsorgevollmacht

| 19. Oktober 2021 15:14 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Fragen zum Umfang einer Vorsorgevollmacht im Zusammenhang mit Geldverwaltung auf einem Konto des Bevollmächtigten

Mein Vater (mittlerweile dement und nicht mehr handlungsfähig) hat für mich eine allgemeine Vorsorgevollmacht ausgestellt, die auch die Verwaltung des Vermögens/Geldanlage umfasst. Auf Basis dieser Vollmacht konnte ich ein Konto/Depot bei einer Filialbank eröffnen. Es war aufgrund von Formalitäten jedoch nicht möglich, ein Konto bei einer Direktbank (Online Bank) zu eröffnen.

Da die Gebühren für Geldanlagen bei der Filialbank recht hoch sind, überlege ich, ob ich das Geld meines Vaters einfach auf ein separiertes Konto auf meinen Namen bei einer Direktbank überweisen kann und die Geldanlage aus Kostengründen dort vornehmen kann. Wäre das legal, oder würde ich mich damit strafbar machen (da ich Geld vom Konto meines Vaters auf mein Konto überweise)? Die Vollmacht umfasst keine Erlaubnis, Geschenke meines Vaters an mich zu veranlassen.

Vielen Dank!

19. Oktober 2021 | 16:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sofern Sie von der Regelung des § 181 BGB, sogen. Insichgeschäft in der Vollmacht befreit sind, können Sie einen Geldverwaltungsvertrag zwischen Ihren Vater, vertreten durch Sie, mit Ihnen selbst abschließen, dass Sie das Geld aufgrund der Höhe der Kontogebühren für Ihn auf einem separaten Konto verwalten und jederzeit zurückerstatten. Wenn keine Befreiung von § 181 BB in der Vollmacht gegeben ist, dann kann sich das Vorgehen als problematisch darstellen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
---------------------------------------
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

Datenschutz:
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