Und zwar hatte meine Ex Freundin vor knapp 2 Jahren eine OP welche in einer Privatklinik getätigt wurde.
Die Summe war recht hoch.
Ich habe die Rechnung für sie vorgestreckt und sie wollte mir wenn es ihr finanziell besser geht, das Geld zurück zahlen.
Ich habe das Geld von meinem Konto an die Privatklinik überwiesen.
Als Verwendungszweck natürlich die Rechnungsnummer mit ihrem Namen als Zusatz.
Nun sagt meine ex nach der Trennung ich hätte ihr das Geld geschenkt.
Was natürlich nicht stimmt.
Dann fing sie direkt damit an, vielleicht habe ich dir das auch bar gegeben.
Was auch nicht stimmt.
Sämtliche Überweisung kann ich natürlich per Onlinebanking belegen.
Einen Geldeingang habe ich nie von ihr erhalten. Weder Bar sowie auf dem Konto.
Geschenkt habe ich ihr die OP auch nicht.
Da wir aktuell noch zusammen gemeldet sind, sie aber nicht mehr in der Wohnung lebt.
Würde ich gerne hierzu
A den Ablauf erläutert haben
Und B
Habe ich irgend eine Chance mein Geld zurück zu bekommen ?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich wurde hier ein Darlehensvertrag (zinslos) geschlossen aus dem auch ein Anspruch auf Rückzahlung besteht.
Der Einwand der Schenkung ist in dieser Konstellation nach der Trennung immer wieder vorzufinden.
Das Problem dabei ist, dass der Darlehensgeber (also Sie) beweisen muss, dass es sich auch um ein Darlehen gehandelt hat und eine Schenkung ausscheidet.
Wenn Sie dafür keinen Beweis haben (z.B. Zeuge, WhatsApp Nachrichten etc.) wird es schwierig. Dann kann man vor Gericht nur die Ex-Freundin als Partei vernehmen lassen. Aber wenn diese bereit ist vor Gericht zu lügen, sieht es schlecht aus.
Wenn Sie einen Beweis haben, sollte man das Darlehen kündigen und die Dame zunächst außergerichtlich per Anwalt unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern. Hilft dies nicht, kann man über eine Klage nachdenken. Die Verjährung von 3 Jahren sollte man hier im Auge behalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller27. Dezember 2022 | 22:21
Sie hat mir in einem
Whats App Chat geschrieben
Das sie mir das ganze Geld zurück
Zahlt
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. Dezember 2022 | 22:36
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ja das ist ein sehr guter Beweis, der vor Gericht ausreichen sollte.
Sie können sich gerne bei mir via E-Mail melden, wenn ich die Dame zur Rückzahlung auffordern soll.