Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich müsste zunächst einmal geklärt werden, wer Erbe des Schuldners geworden ist. Dazu müsste beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Schuldners nachgefragt werden.
Ist der Erbe ermittelt, muss dieser mit der Forderung konfrontiert werden. Erforderlichenfalls muss die Forderung tituliert werden ( z.B. mittels eines gerichtlichen Mahnverfahrens ).
Haben dagegen die Erben ausgeschlagen, werden Sie die Forderung nicht mehr realisieren können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht
Wie lange dauert es den Erbe zu ermitteln? Kann das jeder oder geht das über einen Rechtsanwalt?
Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde gibt es keine Chance mehr an das Geld zu kommen?
Sie können versuchen über das Nachlassgericht Informationen - etwa über die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung zu erhalten. Gelingt dies nicht, sollten Sie einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin vor Ort beauftragen.
Nein, wenn alle Erben ausschlagen, wird per Gesetz der Fiskus Erbe. Dieser bedient aber leider keine Nachlassverbindlichkeiten, so dass die Forderung dann nicht mehr realisierbar wäre.