Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Ein dinglicher Arrest hindert die Staatsanwaltschaft tatsächlich daran, dass beschlagnahmte Geld herauszugeben. Die Situation erscheint jedoch nicht hoffnungslos.
Sie sollten Widerspruch gegen den Arrestbeschluss des Amtsgerichts einlegen und förmlich beantragen, den Arrest aufzuheben. Zur Begründung sollten Sie erneut anführen, dass nicht Sie, sondern Ihre Mutter Eigentümerin des beschlagnahmten Geldes ist. Sofern dies möglich ist, sollten Sie entsprechende Nachweise beifügen.
Da es hier auch auf Einzelheiten ankommt, beispielsweise auf die Frage, ob der Arrestentscheidung des Amtsgerichts eine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist oder nicht, wäre es ratsam, durch einen Rechtsanwaltskollegen vor Ort Akteneinsicht nehmen zu lassen, um die genauen Schritte genau abschätzen zu können.
Ich rate Ihnen deshalb, sich von einem Rechtsanwalt vor Ort in der Angelegenheit vertreten zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage in Ihrem Sinne beantwortet zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
E-Mail: