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Gefälschte Waren

9. Oktober 2023 18:45 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Angenommen, jemanden wurde eine gefälschte Ware verkauft. Dieser möchte jetzt Anzeige erstatten, hat als Beweis eine Videoaufnahme und eventuell Fingerabdrücke auf der Verpackung des Produktes. Es ist jedoch auf den Videoaufnahmen nicht erkenntlich, dass dieses bestimmte Produkt gehandelt wurde (bestimmte Seriennummer etc). Wie hoch stehen die Chancen für den Verkäufer, dass die Polizei diesen Fall als Betrug einstuft und den Verkäufer bestraft? Muss die Verkaufsplattform persönliche Daten des Verkäufers hergeben und ist eine Videoaufnahme, wo man den Handel mit einem beliebigen Produkt dieser Produktreihe (in diesem Fall Apple AirPods, man sieht nur die Verpackung auf der Videoaufnahme aber keine bestimmte Seriennummer)

9. Oktober 2023 | 19:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Chancen, dass die Polizei diesen Fall als Betrug einstuft und den Verkäufer bestraft, hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal muss der Käufer nachweisen können, dass das Produkt, das er erhalten hat, tatsächlich gefälscht ist. Dies kann beispielsweise durch einen Sachverständigen erfolgen.
Die Videoaufnahme und die Fingerabdrücke können als Beweismittel dienen, allerdings ist es fraglich, ob diese ausreichen, um den Verkäufer zu überführen. Insbesondere wenn auf der Videoaufnahme nicht erkennbar ist, dass genau dieses Produkt gehandelt wurde, könnte es schwierig sein, den Verkäufer zu überführen.
Die Verkaufsplattform ist grundsätzlich nicht verpflichtet, persönliche Daten des Verkäufers herauszugeben. Allerdings kann sie dazu verpflichtet werden, wenn ein Gericht dies anordnet.
Insgesamt ist es also durchaus möglich, dass der Verkäufer bestraft wird, allerdings hängt dies von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Es wäre ratsam, in diesem Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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