Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Chancen, dass die Polizei diesen Fall als Betrug einstuft und den Verkäufer bestraft, hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal muss der Käufer nachweisen können, dass das Produkt, das er erhalten hat, tatsächlich gefälscht ist. Dies kann beispielsweise durch einen Sachverständigen erfolgen.
Die Videoaufnahme und die Fingerabdrücke können als Beweismittel dienen, allerdings ist es fraglich, ob diese ausreichen, um den Verkäufer zu überführen. Insbesondere wenn auf der Videoaufnahme nicht erkennbar ist, dass genau dieses Produkt gehandelt wurde, könnte es schwierig sein, den Verkäufer zu überführen.
Die Verkaufsplattform ist grundsätzlich nicht verpflichtet, persönliche Daten des Verkäufers herauszugeben. Allerdings kann sie dazu verpflichtet werden, wenn ein Gericht dies anordnet.
Insgesamt ist es also durchaus möglich, dass der Verkäufer bestraft wird, allerdings hängt dies von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Es wäre ratsam, in diesem Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
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