Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihrer Schilderung dürfte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgelegen haben.
Der Straßenbaulastträger ist verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zumindest deutlich sichtbar davor zu warnen. So müssen Hindernisse deutlich erkennbar sein (beleuchtet, durch Warnschilder etc.). Dies gilt für Gefahrenquellen, mit denen der Passant typischerweise nicht rechnen muss, z.B. auch schon bei Unebenheiten im Bodenbelag über 2 cm oder bei schwer wahrnehmbaren Sperrpfosten. In Ihrem Fall dürfte es sich um eine solche Gefahrenquelle gehandelt haben.
Es besteht auch die Verpflichtung zu laufenden Überwachung, so dass die Gemeinde diese Gefahrenquelle hätte erkennen und beseitigen müssen. Es wäre nur dann anders, wenn der Pfosten erst kürzlich abgeknickt worden wäre. Bei einer seit mehreren Wochen vorliegenden Beschädigung hätte die Gemeinde davon jedoch Kenntnis nehmen müssen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, Ihre Ansprüche gegen die Stadt geltend zu machen, wobei anwaltliche Vertetung bei diesem Sachverhalt und angesichts Ihrer Verletzung dringend zu empfehlen ist. Sie müssen jedoch damit rechnen, dass Ihnen ein Mitverschulden zur Last gelegt wird, weil man davon ausgehen wird, dass Sie die Gefahrenquelle gekannt haben, wenn Sie in dem Haus wohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
info@kanzlei-plewe.de
Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604
Web: https://www.kanzlei-plewe.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht