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Gebrauchsmusterschutz abgelaufen - darf man Produkt nachbauen?

22. Juni 2023 16:53 |
Preis: 40,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo zusammen, wir bedienen Kunden im Medizinbereich, die sich eine konkrete Halterung für Desinfektionsmittel wünschen. Der ursprüngliche Hersteller hat das Produkt weder als Patent noch als Gebrauchsmuster beim DPMA angemeldet (Ergebnis Eigenrecherche). Der Hersteller hat zudem die Produktion dieser Halterung eingestellt, weswegen sich die Kunden hilfesuchend an uns wenden.

Die Schutzzeit eines Gebrauchsmusters ist ja bereits nach 10 Jahren abgelaufen. Das Produkt gab es aber bis zur Vertriebseinstellung auch ohne Gebrauchsmustereintragung beim DPMA bereits mehr als 10 Jahre.

Meine konkrete Frage: Ist der Nachbau der Halterung rechtlich unkritisch, sofern ein Nachbau außerhalb der Schutzzeit (Analog zu Medikamentenschutz mit Generika) erfolgt SOWIE wenn der ursprüngliche Hersteller das Produkt aus dem Sortiment genommen hat (und damit kein paralleler Vertrieb stattfinden würde).
Oder gibt es andere Rechte des Herstellers, die die Produktion - selbst bei Aufgabe der Nutzung durch den Hersteller - für uns zu einem rechtlichen Risiko machen würden (Abmahnungen, Schadensersatz etc.).

22. Juni 2023 | 17:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Schutzdauer eines Patents beträgt 20 Jahre. Auch wenn der ursprüngliche Hersteller das Produkt weder als Patent noch als Gebrauchmuster angemeldet hat, besteht die Möglichkeit, dass ein Dritter noch Inhaber eines Patents ist und zwischen diesem Dritten und dem ursprünglichen Hersteller eine lizenzvertragliche Beziehung bestand.

Außerdem kann ein eingetragenes Design bzw. Geschmackmuster existieren, dessen Schutzdauer 25 Jahre beträgt, oder eine eingetragene dreidimensionale Marke, deren Schutzdauer prinzipiell unbegrenzt ist.

Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssen Sie Ihre Recherche daher erweitern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Henning Twelmeier

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