Sehr geehrter Fragesteller,
Lassen Sie mich Ihre Anfrage – wegen des gewählten Mindesteinsatzes mit reduzierter Detailtiefe – wie folgt beantworten:
Ihren Angaben entnehme ich, dass ein notarieller Kaufvertrag bis jetzt noch nicht geschlossen wurde. In dem Fall müssen Sie gar nicht von irgendetwas zurücktreten. Verbindlich ist nämlich nur der notarielle Kaufvertrag, nicht der Zuschlag in einem Bieterverfahren, worum es sich hier handeln dürfte. Teilen Sie dem Verkäufer also einfach mit, dass Sie den Kaufvertrag nicht unterzeichnen werden. Eine kurze Begründung, dass Ihre Finanzierung nicht funktioniert, ist zwar nicht nötig. Sie schadet aber nicht.
Über eine Bewertung mit 5,0 Sternen würde ich mich freuen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Winkler
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