Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten darf:
Für die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 80 € sowie die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister.
Fraglich erscheint allerdings, ob hier möglicherweise ein Messfehler vorlag. Sie haben dargelegt, dass Sie aus einem fahrenden Auto geblitzt wurden. Hierbei wird es sich um eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handeln. Es stellt sich zunächst die Frage, ob das Polizeiauto mit einem geeichten Tacho ausgestattet war. Falls nein, wäre möglicherweise eine höhere Messtoleranz abzuziehen. Außerdem ist zu prüfen, ob die Nachfahr-Strecke für eine Geschenksmessung ausreichend war. Sämtliche dieser Informationen finden Sie in der Bußgeldakte, in die Sie über einen Rechtsanwalt Einsicht nehmen können.
Ich empfehle Ihnen hier, im Anhörungsbogen keine (!) Angaben zu machen und insbesondere weder Ihre Eigenschaft als Fahrer noch die Geschwindigkeitsüberschreitung selbst einzuräumen. Des weiteren sollten Sie einen im Bußgeldverfahren tätigen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen und über diesen zunächst Akteneinsicht in die Bußgeldakte nehmen. Im Anschluss kann die weitere Verteidigungsstrategie abgestimmt werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie zur Wahrnehmung Ihrer Verteidigung gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
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Vielen Dank für ihre Antwort,
Es war kein Auto das hinter mir her gefahren ist sodern es war auf dem rechten Fahrstreifen der zweispurigen Autobahnbaustelle ich für auf der linken Seite und als ich ab den Auto vorbeifuhr welches auch der rechten Spuhr fuhr gab es einen Blitz.
Wenn sie meinen Fall übernehmen würden was würde nich das kosten ich habe keine Rechtschutzversicherrung. Danke
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Nach Ihrer nun etwas geänderten Darstellung halte ich es für möglich, dass Sie von einem Geschwindigkeitsmessgerät geblitzt wurden, welches sich am Straßenrand befand. Möglicherweise ist hier zeitgleich das neben Ihnen fahrende Fahrzeug geblitzt/gemessen worden. Eventuell stellt dies einen weiteren Verteidigungsansatz dar.
Ich schlage Ihnen vor, dass Sie mir den Anhörungsbogen scannen und an meine im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse verschicken oder alternativ per Telefax senden. In der Folge werde ich Ihnen Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt