Sehr geehrter Fragensteller,
das ist wirklich eine unglückliche und unschöne Situation.
Leider gibt es auch aus rechtlicher Sicht hier keine umfassend guten Nachrichten:
Was dies Sperrung angeht, so ist der Wasserversorger leider berechtigt, die Versorgung einzustellen, wenn die Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht erfüllt wurde. Der Wasserversorger müßte diese Sperrung allerdings auch zwei Wochen vorher angedroht haben. Ob dies bei Ihnen der Fall war, konnte ich Ihrer Schilderung leider nicht entnehmen.
Leider bleibt nichts anders übrig, als bis Montag zu warten um den Versorger nochmals anzurufen. Möglicherweise müssen Sie auch den Restbetrag noch anweisen, damit die Versorgung wieder aufgenommen wird. Alternativ könnte man auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Für die Zukunft sollten Sie prüfen, ob Sie die Mieter im Mietvertrag oder in einem Nachtrag verpflichten können, eigene Verträge mit den Versorgern abzuschließen. Falls nur ein Zähler für alle Parteien vorliegt, sollten Sie sich vielleicht mal erkundigen, wieviel die Anlage von Einzelzählern kosten würde.
Bitte berücksichtigen Sie, daß diese Auskunft eine erste Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf der Grundlage Ihres Sachverhalts darstellt. Durch das etwaige Fehlen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr´. Hans Felix Schäfer
Antwort
vonRechtsanwalt Felix Schäfer
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danke für ihre antwort.
was mich nur mehr als irritierte ist die tatsache, dass alles andere bezahlt ist.
u.a. auch wasser- und abwasser.
die schulden bei den stadtwerken waren einzig gas-schulden der mieter im vorderhaus.
die absperrung des wassers wurde nicht angekündigt.
bis zu meinem auftreten bei den stadtwerken wusste noch nicht einmal jemand wieso oder weshalb. man konnte sich es nur wegen den gasschulen erklären, dass es zu einer absperrung gekommen ist.
kein vermerk im pc durch den zuständigen mitarbeiter oder sonstiges.
wie gesagt, die absperrung von wasser wurde nicht angekündigt !!!
mfg
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wenn tatsächlich keine Ankündigung erfolgt ist, halte ich das Vorgehen der Stadtwerke für rechtswidrig. Gegebenenfalls sollten Sie das auch nochmal gegenüber den Stadtwerken erwähnen. Soweit Ihnen Schäden entstanden sind, könnten Sie auch über einen Schadensersatzanspruch nachdenken. Wenn ich Sie diesbezüglich noch beraten kann, würde ich Sie bitten, mich nochmal anzusprechen, da dies über die Direktanfrage hinausgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Felix Schäfer