Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Gartenteich in der Schrebengartenanlage

12. Dezember 2022 15:57 |
Preis: 48,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


17:21

Hallo, ich pachte einen kleinen Miniteich 40cm tief mit Fröschen in einer Schrebergartenanlage. Das Gelände ist umzäunt. Auf dem Gelände ist ein Vereinsheim, dass über den Vorstand der Gartenanlage für Geburtstage vermietet wird. Inwieweit muss ich mich absichern, damit ich nicht in die Verkehrssicherungspflicht gerate?

12. Dezember 2022 | 16:43

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich verstehe Sie so, dass zwar die gesamte Kleingartenanlage eingezäunt ist, nicht aber der Teich selbst.

Das besteht eine besondere Verpflichtung, insbesondere, wenn aufgrund von Feierlichkeiten auch damit zu rechnen ist, dass Kinder an den Teich gehen werden.

Sie müssen den Teich also derart auch in der Höhe und Standfestigkeit einzäunen, dass diese Gefahr ausgeschlossen ist.

Möglich wäre auch, den Teich mit massiven und abschließbaren Abdeckungen dann zu sichern, damit dort niemand hineinfallen kann. Wichtig ist, dass die Abdeckung nicht einfach entfernt werden kann.

Wenn dann die Umzäunung überklettert oder die Abdeckung gewaltsam entfernt wird, wird man Sie nicht in die Verantwortung ziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 12. Dezember 2022 | 17:02

Wie hoch muss der Zaun sein? Im Moment ist es ein Staketenzaun. Dann mit Maschendraht ringsrum und auch als Deckel wahrscheinlich?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Dezember 2022 | 17:21

Sehr geehrte Ratsuchende,

der Zaun sollte eine Höhe von 80 cm bis 120 cm haben.

Die Art des Zaunes ist dabei nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass er nicht überklettert werden kann und standfest ist. Diese Gefahr besteht aber beim Maschendrahtzaun. Je enger der Zaun, desto besser.

Bei einer Abdeckung ist wichtig darauf zu achten, dass diese nicht nachgibt. Das wird dann auch davon abhängen, wie dieser angebracht ist. Ein Netz zum Beispiel könnte daher nicht unbedingt geeignet sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rechstanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

(2982)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER