Sehr geehrte Ratsuchende,
ich verstehe Sie so, dass zwar die gesamte Kleingartenanlage eingezäunt ist, nicht aber der Teich selbst.
Das besteht eine besondere Verpflichtung, insbesondere, wenn aufgrund von Feierlichkeiten auch damit zu rechnen ist, dass Kinder an den Teich gehen werden.
Sie müssen den Teich also derart auch in der Höhe und Standfestigkeit einzäunen, dass diese Gefahr ausgeschlossen ist.
Möglich wäre auch, den Teich mit massiven und abschließbaren Abdeckungen dann zu sichern, damit dort niemand hineinfallen kann. Wichtig ist, dass die Abdeckung nicht einfach entfernt werden kann.
Wenn dann die Umzäunung überklettert oder die Abdeckung gewaltsam entfernt wird, wird man Sie nicht in die Verantwortung ziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Wie hoch muss der Zaun sein? Im Moment ist es ein Staketenzaun. Dann mit Maschendraht ringsrum und auch als Deckel wahrscheinlich?
Sehr geehrte Ratsuchende,
der Zaun sollte eine Höhe von 80 cm bis 120 cm haben.
Die Art des Zaunes ist dabei nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass er nicht überklettert werden kann und standfest ist. Diese Gefahr besteht aber beim Maschendrahtzaun. Je enger der Zaun, desto besser.
Bei einer Abdeckung ist wichtig darauf zu achten, dass diese nicht nachgibt. Das wird dann auch davon abhängen, wie dieser angebracht ist. Ein Netz zum Beispiel könnte daher nicht unbedingt geeignet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechstanwältin
Sylvia True-Bohle