Gerne zu Ihrem Fall:
Grundsätzlich schuldet Ihnen der Hersteller für den Garantiefall die vertragsgemäße Lieferung des mangelfreien Parketts.
Da der vom Hersteller beauftragte Gutachter festgestellt hat dass es sich nicht um einen Fehler Ihrerseits, sondern um einen Materialfehler handelt, kann auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eintreten, die kein Verschulden voraussetzt. Der Hersteller haftet für Körper-, Gesundheits- und private (!) Sachschäden. Bei Sachschäden hat der Geschädigte den Schaden bis zu einer Höhe von 500,-- € selbst zu tragen.
Wenn darüber hinaus "der Hersteller Ihrer Verlegefirma die Übernahme aller Kosten inkl. Ein- und Ausbau der Küche zugesagt hat" - wie Sie schreiben - ist das ein zusätzliches Leistungsversprechen zu Ihren Gunsten das sich aber nicht auf die mit Ihrer Frage 2 angezeigten Folgeschäden auswirkt.
Denn für alle Schäden obliegt Ihnen eine Schadensminderungspflicht. Explizit die Vermutung, dass IKEA keinen Ein- und Ausbauservice ohne Neukauf anbietet. Das sollten Sie als Kunde mit IKEA beweiskräftig abklären, bevor Sie einen anderen - womöglich mit dem Produkt weniger erfahren und deshalb teureren Service beauftragen.
Ähnliches gilt für die maß-gefertigten Echtholzplatten. Weshalb eine mit dem IKEA-Produkt erfahrene Firma darauf darauf achten muss, dass die damals eingepassten Arbeitsplatten danach noch passen.
Ansonsten ist es so, dass der vom Hersteller anerkannte Garantiefall nicht nur den Mangelschaden direkt am gelieferten Parkett betrifft, sondern auch die Schäden an anderen Sachen, die durch das mangelhafte Werk hervorgerufen werden, also die sog. Mangelfolgeschäden.
Demnach können Sie zusätzlich die sonstigen Mängelansprüchen (z.B. Erstattung der Kosten der Selbstvornahme) geltend machen. Oft sind das Schadenspositionen wie etwa der Nutzungsausfall, Miete einer Ersatzsache, Gutachterkosten. Wenn und soweit das Entstehen von Schäden noch unsicher ist, müsste dieses Risiko im Streitfall über einen Feststellungsantrag abgesichert werden.
Klären Sie also im ersten Schritt als KUNDE die Servicebereitschaft Ihres Küchenlieferanten IKEA.
Wenn die Verlegefirma "darauf besteht , dass Sie sich um einen Küchenbauer kümmern, welcher die 2021 verbaute Einbaukueche demontiert und nach Austausch des Parketts wieder montiert" haben Sie nur dann darauf einen Einfluss, wenn das vertraglich bzw. nachvertraglich deren Pflicht wäre, was ich ohne Kenntnis der Verträge oder gar des vertraglichen Gesamtpakets nicht beurteilen kann.
Ist das nicht der Fall, müssen Sie die Sache selbst organisieren und auch das als Folgeschaden dem Hersteller in Rechnung stellen.
Fazit: Der haftende Hersteller schuldet Ihnen die Herstellung des Zustands, der jetzt bestünde, wenn er vertragsgemäß und mängelfrei geliefert hätte, abzüglich Ihrer Obligation zur Schadensminderungspflicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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