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Garantiefall Parkett - wer muss die Organisation uebernehmen

18. November 2022 14:34 |
Preis: 80,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um Garantie, Produkthaftung und Umfang von Folgeschäden beim Werklieferungsvertrag.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar 2021 wurde in unserem Neubau neues Echtholzparkett verlegt. Nach einem halben Jahr loesste sich in einem bestimmten Bereich die Deckschicht.

Nach Ruecksprache mit den Handwerksfirma wurde der Hersteller informiert. Der vom Hersteller beauftragte Gutachter stellte fest, dass es sich nicht um einen Fehler unsererseits, sondern um einen Materialfehler handelt. Der Hersteller sagte unserer Verlegefirma die Uebernahme aller Kosten inkl. Ein- und Ausbau der Kueche zu.

Die Verlegefirma besteht nun darauf, dass wir uns um einen Kuechenbauer kuemmern, welcher die 2021 verbaute Einbaukueche demontiert und nach Austausch des Parketts wieder montiert. Die damalige Kuechenbaufirma steht nicht zur Verfuegung, da es sich um eine IKEA Kueche handelt und diese keinen Ein- und Ausbauservice ohne Neukauf anbieten.

Nun die folgenden zwei Fragen:

1. Muss sich die Verlegefirma um den Aus- und Einbau der verhandenen Kueche kuemmern, da es ein Garantiefall ist und die verkaufende/verlegende Firma verantwortlich ist oder kann von uns als Parkettkaeufer und Auftraggeber verlangt werden, dass wir alles organisieren muessen? Darf die Forderung aufgestellt werden, wir tauschen das Parkett erst aus, wenn ihr die Kueche ausbaut?

2. Fuer die Kueche wurden Echtholzplatten massgefertigt und eingebaut. Diese sind so nicht mehr bei IKEA im Sortiment. Hat der Parketthersteller auch Kosten fuer eine Ersatzbeschaffung z.B. beim Tischler zu tragen, sollten die damals eingepassten Arbeitsplatten nicht mehr passen?

Vielen Dank und mit besten Gruessen

M. Poser

18. November 2022 | 16:51

Antwort

von


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Gerne zu Ihrem Fall:

Grundsätzlich schuldet Ihnen der Hersteller für den Garantiefall die vertragsgemäße Lieferung des mangelfreien Parketts.

Da der vom Hersteller beauftragte Gutachter festgestellt hat dass es sich nicht um einen Fehler Ihrerseits, sondern um einen Materialfehler handelt, kann auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eintreten, die kein Verschulden voraussetzt. Der Hersteller haftet für Körper-, Gesundheits- und private (!) Sachschäden. Bei Sachschäden hat der Geschädigte den Schaden bis zu einer Höhe von 500,-- € selbst zu tragen.

Wenn darüber hinaus "der Hersteller Ihrer Verlegefirma die Übernahme aller Kosten inkl. Ein- und Ausbau der Küche zugesagt hat" - wie Sie schreiben - ist das ein zusätzliches Leistungsversprechen zu Ihren Gunsten das sich aber nicht auf die mit Ihrer Frage 2 angezeigten Folgeschäden auswirkt.

Denn für alle Schäden obliegt Ihnen eine Schadensminderungspflicht. Explizit die Vermutung, dass IKEA keinen Ein- und Ausbauservice ohne Neukauf anbietet. Das sollten Sie als Kunde mit IKEA beweiskräftig abklären, bevor Sie einen anderen - womöglich mit dem Produkt weniger erfahren und deshalb teureren Service beauftragen.
Ähnliches gilt für die maß-gefertigten Echtholzplatten. Weshalb eine mit dem IKEA-Produkt erfahrene Firma darauf darauf achten muss, dass die damals eingepassten Arbeitsplatten danach noch passen.

Ansonsten ist es so, dass der vom Hersteller anerkannte Garantiefall nicht nur den Mangelschaden direkt am gelieferten Parkett betrifft, sondern auch die Schäden an anderen Sachen, die durch das mangelhafte Werk hervorgerufen werden, also die sog. Mangelfolgeschäden.



Demnach können Sie zusätzlich die sonstigen Mängelansprüchen (z.B. Erstattung der Kosten der Selbstvornahme) geltend machen. Oft sind das Schadenspositionen wie etwa der Nutzungsausfall, Miete einer Ersatzsache, Gutachterkosten. Wenn und soweit das Entstehen von Schäden noch unsicher ist, müsste dieses Risiko im Streitfall über einen Feststellungsantrag abgesichert werden.

Klären Sie also im ersten Schritt als KUNDE die Servicebereitschaft Ihres Küchenlieferanten IKEA.

Wenn die Verlegefirma "darauf besteht , dass Sie sich um einen Küchenbauer kümmern, welcher die 2021 verbaute Einbaukueche demontiert und nach Austausch des Parketts wieder montiert" haben Sie nur dann darauf einen Einfluss, wenn das vertraglich bzw. nachvertraglich deren Pflicht wäre, was ich ohne Kenntnis der Verträge oder gar des vertraglichen Gesamtpakets nicht beurteilen kann.

Ist das nicht der Fall, müssen Sie die Sache selbst organisieren und auch das als Folgeschaden dem Hersteller in Rechnung stellen.

Fazit: Der haftende Hersteller schuldet Ihnen die Herstellung des Zustands, der jetzt bestünde, wenn er vertragsgemäß und mängelfrei geliefert hätte, abzüglich Ihrer Obligation zur Schadensminderungspflicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

ANTWORT VON

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