Sehr geehrter Fragesteller:
Ihre Frage beantworte ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts gerne wie folgt:
Sofern die GEZ den Auftrag an den Gerichtsvollzieher nicht zurücknimmt (was aufgrund der verbleibenden Zeitspanne eher nicht wahrscheinlich ist), käme er am 8.2.10 zu Ihnen. Rufen Sie ihn an und bieten ihm an in 6 monatlich gleichen Raten bezahlen zu wollen und machen Sie ihm glaubhaft, die Raten regelmässig zahlen zu können und zu wollen.
Damit ersparen Sie sich evtl. eine Pfändung vor Ort in Ihrer Wohnung.
In der Zwischenzeit (bis zur 2. Rate) müssen Sie versuchen, bei der GEZ aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage eine Befreiung zu bekommen. Dann wird die GEZ den Auftrag an den Gerichtsvollzieher auch zurücknehmen.
Nehmen Sie zugleich umgehend Kontakt mit der GEZ auf und beziehen Sie sich dabei auch auf Ihre dort vorliegenden alten Unterlagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichem Gruss
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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