Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die 0,9 BTC in Ihrem Depot, die Sie über ein Jahr gehalten haben, bleiben steuerfrei, solange Sie diese nicht für das Future Trading verwenden. Die einjährige Haltefrist für diese Coins ist erfüllt.
Die 0,1 BTC, die Sie für das Future Trading mit Hebel einsetzen, verlieren jedoch ihre Steuerfreiheit. Jeder einzelne Trade mit diesen 0,1 BTC stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Die Gewinne daraus sind steuerpflichtig, wenn sie zusammen mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften die 600 Euro Freigrenze übersteigen. Die einjährige Haltefrist beginnt für die eingesetzten 0,1 BTC neu.
Die Besteuerung der Gewinne aus dem Future Trading mit 25% Abgeltungssteuer ist nicht korrekt. Die Gewinne unterliegen Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und sind in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung zu erklären.
Zusammengefasst: Die ungenutzten 0,9 BTC bleiben steuerfrei, die für das Trading verwendeten 0,1 BTC und die damit erzielten Gewinne werden steuerpflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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Guten Tag Larverseder,
auf nahezu jeder Webseite steht, dass Future Trades mit 25% Abgeltungssteuer berechnet werden. z.B. https://cointracking.info/de/krypto-steuer-de/
Greift bei meinem kompletten Bitcoin Bestand (0,9 + 0,1 BTC) nicht die FiFo Regel?
Verzeihen Sie, dass ich erneut nachfrage aber sind sie hier 100% sicher?
Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Besteuerung von Gewinnen aus Futures auf Kryptowährungen ist in der Tat nicht abschließend geklärt. Es gibt hierzu noch keine eindeutige Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisung.
Die Ansicht, dass Gewinne aus Futures mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% zu versteuern sind, wird von einigen vertreten. Die Finanzverwaltung ordnet Gewinne aus Futures auf Kryptowährungen jedoch meist den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG zu, die mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.
Hinsichtlich der FIFO-Methode (first in - first out) gebe ich Ihnen Recht. Diese ist grundsätzlich anzuwenden, wenn Coins einer Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft wurden. Das bedeutet, die zuerst angeschafften Coins gelten auch als zuerst verkauft bzw. für das Trading eingesetzt.
Wenn die 0,1 BTC, die Sie für das Future-Trading einsetzen, aus dem Bestand stammen, den Sie bereits über 1 Jahr halten, wären die Gewinne daraus nach der FIFO-Methode steuerfrei. Die restlichen 0,9 BTC blieben ebenfalls steuerfrei.
Allerdings ist die Anwendung der FIFO-Methode bei Kryptowährungen noch nicht höchstrichterlich bestätigt. Es bleibt ein Restrisiko, dass die Finanzverwaltung eine andere Auffassung vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin