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Fundament falsch gesetzt - wer trägt die Kosten?

1. Mai 2024 21:39 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei uns war ein Tiefbauunternehmen um Streifenfundamente für eine Garage zu setzen (Subunternehmer des Garagenbauers). Wir sollten dem Tiefbauer mitteilen, auf welcher Höhe die Garage gebaut werden soll. Das hat mein Mann auch getan - mündlich als die beiden Mitarbeiter bei uns ankamen. Dann haben sie das Fundament aber einen Meter zu weit Richtung Garten gesetzt. Laut Aussage des Bauarbeiters hat mein Mann ihm nicht gesagt, wo das Fundament hin soll und er ist davon ausgegangen dass die Garage bis zum
Ende der Terrasse gehen soll.

Wer trägt nun die Kosten für die Beseitigung der falsch gesetzten Fundamente und das Setzen der richtigen Fundamente?

Danke & freundliche Grüße

1. Mai 2024 | 22:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Kosten für die Beseitigung der falsch gesetzten Fundamente und das Setzen der richtigen Fundamente trägt nach meiner ersten Einschätzung Ihr Vertragspartner bzw. der Subunternehmer.

Im Einzelnen:
Denn letzterer hätte sich hier meines Erachtens nach beim Garagenbauer erkundigen müssen bzw. Planunterlagen zurate ziehen müssen und kann sich letztlich nicht allein auf die Angaben von Ihnen verlassen, was fahrlässig war und insofern die Haftung der Gegenseite gegeben ist.
Denn dazu gibt es einen entsprechenden (schriftlichen) Vertrag gemäß den Verbraucherschutzvorschriften des BGB.

Wenn dieses nicht berücksichtigt worden ist, so kann es nicht Ihr Verschulden oder Mitverschulden sein.

Das musste sowohl der Subunternehmer als auch der federführende Garagenbauer erkennen.

Nach meinem Verständnis kann man das nicht anders verstehen.

Vor diesem Hintergrund würde ich jegliche Kosten von mir weisen und zur Not, wenn die Gegenseite hart bleiben sollte, einen Anwalt oder eine Anwältin ihrer Wahl, gegebenenfalls vor Ort, einschalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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