Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Nach Ihrer Schilderung hat die Mutter Ihrer Tochter das für diese bestimmte Geld für eigene Zwecke verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein.
Ihrer Tochter dürfte gegen ihre Mutter einen bereicherungsrechtlichen Herausgabeanspruch geltend machen können - ebenso kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Veruntreuung des Vermögens des Kindes in Betracht.
Den Anspruch muss die Tochter als Verletzte gegen die Mutter geltend machen. Er ist auf Ausgleich des Ihrer Tochter entstandenen Vermögensschadens gerichtet.
Erstattet die Mutter den Schaden nicht, sollte der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Es empfiehlt sich allerdings mit der Durchsetzung der Rechte Ihrer Tochter einen Anwalt zu beauftragen - für eine Klage bei einem Streitwert von über € 5.000 ist das auch zwingend erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt