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Für die Tochter angelegtes Geld von der Mutter veruntreut

16. Juni 2010 19:34 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Mein Vater hat vor ca. 11 Jahren, für meine uneheliche Tochter, in einen Aktienfonds eine Summe von 5000,-€ angelegt.

Die Geldanlage lief auf den Namen meiner Tochter und sollte ihr nach ihrem achtzehnten Geburtstag zur Verfügung stehen.

Die Dokumente dieser Anlage übergab er der Mutter meiner Tochter zur Aufbewahrung.

Inzwischen ist meine Tochter 18 Jahre alt und Ihre Nachfrage bei dem zuständigen Geldinstitut brachte die Erkenntnis, dass die Mutter die Fondsanteile verkauft hat und sich den gesamten Betrag hat auszahlen lassen.

Für meine Anfrage gehen wir davon aus, dass das Geld von Ihr ausgegeben wurde.

Meine Frage: Kann die Mutter meiner Tochter belangt werden? Wie wäre in diesem Falle vorzugehen? Sollte mein Vater oder meine Tochter aktiv werden?

16. Juni 2010 | 21:04

Antwort

von


(919)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Nach Ihrer Schilderung hat die Mutter Ihrer Tochter das für diese bestimmte Geld für eigene Zwecke verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein.

Ihrer Tochter dürfte gegen ihre Mutter einen bereicherungsrechtlichen Herausgabeanspruch geltend machen können - ebenso kommt ein Schadensersatzanspruch wegen Veruntreuung des Vermögens des Kindes in Betracht.

Den Anspruch muss die Tochter als Verletzte gegen die Mutter geltend machen. Er ist auf Ausgleich des Ihrer Tochter entstandenen Vermögensschadens gerichtet.

Erstattet die Mutter den Schaden nicht, sollte der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Es empfiehlt sich allerdings mit der Durchsetzung der Rechte Ihrer Tochter einen Anwalt zu beauftragen - für eine Klage bei einem Streitwert von über € 5.000 ist das auch zwingend erforderlich.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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