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Frühzeitiger Verzicht auf lebenslanges Wohnrecht, Erbschaftssteuer

13. November 2015 15:02 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Guten Tag,

mir wurde als Vermächtnis von meinem Vermieter ein lebenslanges Wohnrecht in der von mir gemieteten Wohnung hinterlassen (ob entgeltlich oder unentgeltlich ist noch umstritten).

Als Laie ist mir bereits bekannt, dass im Falle einer Annahme von unentgeltlichem lebenslangem Wohnrecht 30% Erbschaftssteuer -20.000€ Freibetrag anfällt, die ich entweder als Einmalzahlung oder in jährlichen Raten beim FA begleichen muss.


Hierzu habe ich zwei kleine Fragen:

1) Wenn ich das Vermächtnis annehme, jährliche Ratenzahlung mit dem FA vereinbare und aber bereits nach kurzer Zeit, auf das lebenslange Wohnrecht freiwillig verzichte (z.B. wegen Familienzuwachs, größerer Wohnraumbedarf…), muss ich dann trotzdem „Zeit meines Lebens" weiter die Erbschaftssteuer abzahlen? Oder berechnet sich die Besteuerungsgrundlage neu, da ich schon (deutlich) vor Ende meines Lebens das Wohnrecht freiwillig und begründet aufgegeben habe?

2) Was passiert im Falle einer Zwangsversteigerung des Hauses, bei der ich mein Wohnrecht verfrüht verlieren könnte. Gäbe es hier eine Korrektur der Höhe der Steuerschuld, für den Fall dass ich mein Wohnrecht nicht mehr ausüben kann??


Danke für Ihre kompetente Antwort!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Ein freiwilliger Verzicht hat keine steuerliche Auswirkungen, da Sie den Wert "ohne Not" preisgeben.

2. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, eine Änderung der festgesetzten Erbschaftsteuer zu beantragen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. November 2015 | 14:00

Welche konkreten Sachverhalte (z.B. Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes und deswegen erfoderlicher Umzug...) könnten eine steuerlastmindernde "Not zur Aufgabe" des Wohnrechtes umfassen und wo kann ich die rechtliche Grundlage hierfür verankert finden (Gesetz, Ordnung, Kommentar,...) ? DANKE!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. November 2015 | 14:34

Weder ist eine Aufstellung aller denkbaren Fälle möglich, denn ein Verlust des Arbeitsplatzes setzt beispielsweise nicht die Aufgabe des Wohnrechtes voraus, wenn nicht außerdem nur in sehr großer Entfernung und sonst nirgendwo anders eine andere Arbeitsstätte gefunden werden kann.
Es handelt sich hierbei um sogenannte Billigkeitsentscheidungen die jeweils im Einzelfall vom Finanzamt geprüft werden und besondere Härten darstellen, welche gemildert werden sollen bzw. müssen.
Daher gibt es hierfür auch keine spezifische gesetzliche Regelung außerhalb der Generalklauseln wie beispielsweise § 227 AO . Wenn Sie zu dieser Norm in den Kommentar sehen, werden Sie jedoch einen groben Überblick über mögliche Fallgestaltungen erhalten. Diese sind jedoch weder abschließend noch generalisierbar, da hier in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erfolgt.

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