Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben die Frist gerade so eingehalten. Gemäß § 193 BGB
, der im Bereich der ZPO entsprechende Anwendung findet, tritt, wenn der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, der nächste Werktag an die Stelle dieses letzten Tages. Das heißt, die Zwei-Wochen-Frist lief in Ihrem Fall in der Tat erst heute ab.
Sie sollten sich zukünftig jedoch dringend darum bemühen, Fristen einzuhalten bzw. nicht bis zum letzten Tag auszureizen. Wenn Sie die Frist für die Verteidigungsanzeige versäumt hätten, hätte ein Versäumnisurteil, also ein Urteil, das allein auf den Angaben des Klägers basiert, gegen Sie ergehen können. Dies hätte unangenehme Konsequenzen für Sie gehabt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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