Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es gibt keine Frist. Das Verfahren ruht solange bis eine Partei dem Gericht mitteilt, dass das Verfahren fortgeführt werden soll.
Die Frist für das Einreichen der Schriftsätze ist nicht maßgeblich für den Abschluß eines Vergleiches. Diese ist nur wichtig, wenn das Verfahren fortgesetzt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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