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Freundin moechte mit in Einfamilienhaus ziehen

5. November 2008 20:38 |
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Steuerrecht


Guten Abend,

folgende Situation ergibt sich im Moment bei mir die ich am Besten in kurzen Fakten angeben moechte:

- Ich wohne im Moment mit in einem Haus das meinem Vater gehoert. Mein Vater hat das Haus vor ca. 25 Jahren gekauft. Die Finanzierung dafuer laeuft noch. Das Haus ist als Einfamilienhaus angemeldet. Es hat auch nur eine Haustuere ist aber 2 stoeckig so das oben quasi noch eine Wohnung ist die ich bewohne.

- Bisher war in dem ganzen Haus nur eine Kueche verbaut, (unten bei meinen Eltern) da es wohl aus steuerrechtlichen Gruenden nicht moeglich war bei mir oben eine Kueche einzubauen. Die Anschluesse dafuer sind zwar vorhanden, wurden aber hinter einer Holzwand blind gelegt. Das ist die Situation, nun zu meinen Fragen.

- 1. Ist es uns erlaubt oben eine zweite Kueche einzubauen? Muss dann irgendetwas umgemeldet werden und welche finanziellen Konsequenzen zieht das nach sich?

- 2. Meine Freundin moechte zu mir in die Wohnung ziehen. Kann das rechtliche Probleme nach sich ziehen da das Haus als Einfamilienhaus angemeldet ist? Wir sind beide volljaehrig, planen aber nicht in naechster Zeit zu heiraten.

Besten Dank im vorraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst danke ich für Ihre Anfrage, die ich Folgenden gerne beantworte.

Leider ist mir nicht ersichtlich, warum der Einbau einer zweiten Küche aus steuerrechtlicher Sicht bislang nicht möglich war. Ich kann mir nur vorstellen, dass dies während der früheren Förderung von selbst genutzten Wohneigentum nach § 10e EStG nicht mit der Selbstnutzungspflicht in Einklang stand.

Da diese Förderung jedoch nur acht Jahr lief, gehe ich davon aus, dass das Haus als selbstgenutztes Wohneigentum einkommensteuerrechtlich für Ihren Vater ohnehin keine Rolle mehr spielt, d.h. die mit dem Haus entstehenden Kosten steuerrechtlich ohnehin nicht mehr abzugsfähig sind und auch keine weitere Förderung (etwa Eigenheimzulage oder Riesterförderung) mehr über das Haus stattfindet. Meines Wissens dürfte hier mit dem Auslaufen der 10e-Förderung keine Anschlussförderung mehr möglich sein. Bitte korrigieren Sie diese Annahmen gegebenenfalls über die kostenlose Nachfragefunktion, sollte das Haus für Ihren Vater einkommensteuerrechtlich in irgendeiner Hinsicht noch von Bedeutung sein.

Im Übrigen wäre die Überlassung an nahe Familienangehörige weiterhin als Eigennutzung anzusehen. Daran ändert es nichts, sofern Ihre Freundin/Lebensgefährtin mit in das Objekt zieht.

Daher hätte der Einbau einer zweiten Küche steuerlich auch keine Auswirkungen.

Andere rechtliche Probleme im Hinblick auf die Qualifizierung des Hauses als Einfamilienhaus sind bei einer unentgeltlichen Überlassung an Familienangehörige grundsätzlich nicht zu befürchten, soweit die von Ihnen bewohnten Räume baurechtlich für Wohnzwecken zugelassen sind.

Unter Umständen wäre für Sie an eine steuerliche Geltendmachung der mit dem Einbau der Küche entstandenen Kosten zu denken. Eine solche Prüfung kann jedoch nicht im Rahmen dieser Anfrage erfolgen.

Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

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