Sehr geehrter Ratsuchender,
soweit sich die Autos auf Ihrem Grundstück befinden, sind Sie jederzeit berechtigt, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag würden Sie später vom Eigentümer auch das Geld zurück bekommen, den Sie wahrscheinlich aber nicht kennen werden.
Das Ordnungsamt ist berechtigt die Fahrzeuge abzuschleppen, aber nicht verpflichtet. Im Rahmen einer fehlerfreien Ermessensentscheidung würde hier aber durchaus schon eine Verpflichtung bestehen, nunmehr tätig zu werden.
Ich würde bei der Polizei eine schriftliche Anzeige erstatten und mich auf Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch berufen. Gleichzeitig würde ich in der Anzeige anführen, daß das Ordnungsamt untätig bleibt. Dann muss ermittelt werden, wem der Wagen gehört. Die Anzeige schicken Sie dem Ordnungsamt und kündigen eine Ablichtung derselben an die Fachaufsichtsbehörde an, wenn das Amt weiter untätig bleibt. Damit bekommt das Ordnungsamt unangenehme Zuschauer und wird wohl in Anlehnung an ein laufendes Strafverfahren tätig werden.
Rechtlich kniffelig, aber faktisch kommen Sie damit wohl am ehesten an Ihr Ziel. Halten Sie mich auf dem Laufenden.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
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