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Fremdes abgemeldetes Kfz auf meinen Grundstück abgestellt. Was tun?

21. März 2019 21:15 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was kann ich tun, wenn zwei Fahrzeuge mit ungültigen Kennzeichen seit zwei Wochen auf meinem nicht umfriedeten Grundstück stehen und sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei und ein Abschleppunternehmen keine Verantwortung übernehmen?

Sie haben das Recht, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen und könnten später die Kosten vom Eigentümer zurückfordern. Das Ordnungsamt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fahrzeuge abzuschleppen. Sie könnten eine schriftliche Anzeige bei der Polizei erstatten und sich auf Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch berufen, während Sie gleichzeitig das Ordnungsamt über ihre Untätigkeit informieren. Sollte das Ordnungsamt weiterhin untätig bleiben, könnten Sie eine Kopie der Anzeige an die Fachaufsichtsbehörde senden. Dies könnte das Ordnungsamt dazu veranlassen, tätig zu werden.

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

auf meinem Grundstück stehen seit zwei Wochen zwei Fahrzeuge bei denen das Kennzeichen war noch dran ist aber ungültig gestempelt wurde.
Der Abstellort ist auf einem Grünstreifen seitlich meines Grundstück direkt angrenzend an einen öffentlichten Feldweg. Es ist nicht umfriedet.
Meinen ersten Versuch startete ich bei der Stadt bzw. deren Ordnungsamt. Die teilten mir mit, dass Sie nicht dafür zuständig seien, da die Fahrzeuge auf privaten Grund stehen und raten mir mit einem Abschleppunternehmen zu sprechen.
Das Abschleppunternehmen teilte mit, dass Sie nur angemeldete Fahrzeuge abschleppen könnten und ich mich an die Polizei wenden solle.
Die örtliche Polizei verwies mich wieder an das Ordnungsamt der Gemeinde da diese für den ruhenden Verkehr zuständig seien.

Irgendwo hatte ich jetzt gelesen, dass das Ordnungsamt sehr wohl zuständig ist, wenn das Grundstück nicht umfriedet ist und diese es abschleppen lassen können.

Stimmt diese Aussage? Kann ich druck gegen das Ordnungsamt aufbauen bzw. auf diesen Sachverhalt hinweisen?
Was gibt es sonst für Möglichkeiten?

Vielen Dank

22. März 2019 | 00:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

soweit sich die Autos auf Ihrem Grundstück befinden, sind Sie jederzeit berechtigt, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag würden Sie später vom Eigentümer auch das Geld zurück bekommen, den Sie wahrscheinlich aber nicht kennen werden.

Das Ordnungsamt ist berechtigt die Fahrzeuge abzuschleppen, aber nicht verpflichtet. Im Rahmen einer fehlerfreien Ermessensentscheidung würde hier aber durchaus schon eine Verpflichtung bestehen, nunmehr tätig zu werden.

Ich würde bei der Polizei eine schriftliche Anzeige erstatten und mich auf Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch berufen. Gleichzeitig würde ich in der Anzeige anführen, daß das Ordnungsamt untätig bleibt. Dann muss ermittelt werden, wem der Wagen gehört. Die Anzeige schicken Sie dem Ordnungsamt und kündigen eine Ablichtung derselben an die Fachaufsichtsbehörde an, wenn das Amt weiter untätig bleibt. Damit bekommt das Ordnungsamt unangenehme Zuschauer und wird wohl in Anlehnung an ein laufendes Strafverfahren tätig werden.

Rechtlich kniffelig, aber faktisch kommen Sie damit wohl am ehesten an Ihr Ziel. Halten Sie mich auf dem Laufenden.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


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