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Freelancer aus Pakistan, Indien etc.

22. Februar 2023 20:36 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Schönen guten Tag,

was muss man als Kleinunternehmer mit Sitz in D beachten, wenn man mit Freelancern z.B. aus Pakistan projektbezogen arbeitet?

Speziell in Hinsicht auf Steuer-, Arbeits- und Vertragsrecht.

Danke im Voraus.
0 Antworten

22. Februar 2023 | 21:58

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

es würde sich vor allem anbieten, dass es keine Scheinselbstständigen sind.

Insofern sollte es kein Arbeits-, sondern ein Dienstvertrag sein.

Vertiefend:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/scheinselbststaendigkeit-1-notwendige-abgrenzungen_idesk_PI42323_HI663588.html

Auch muss / sollte man die entsprechende Geltung eines Rechtssystems wie auch Haftungsmaßstäbe und Art und Umfang des Werkes sowie die Haftung möglichst präzise regeln. Wie auch, welche Steuern der Unternehmer gegenüber einem zusätzlich oder eben nicht erheben wird = brutto oder netto Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


ANTWORT VON

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