Sehr geehrter Fragensteller,
hier kommen mehrere Angriffspunkte in Frage. Zum einen ist sicher ein Betrug mit der Möglichkeit der Anfechtung nach den §§ 123 ff. BGB nicht ganz von der Hand zu weisen. Zum anderen gibt auch die Themen Wucher nach § 138 BGB und generell die einfache Nacherfüllung nach den §§ 631 ff. BGB, weil das Werk offensichtlich mangelhaft ist. Mit der Rechnung ist es dagenen schon komplizierter. Siehe: https://www.steuertipps-sonderausgaben.de/was-tun-wenn-der-haendler-keine-rechnung-ausstellt/#:~:text=Verbraucher%20haben%20keinen%20Anspruch%20auf%20eine%20Rechnung.%20Im,Unternehmer%20dazu%20verpflichtet%2C%20dem%20Kunden%20eine%20Rechnung%20auszustellen.
Generell würde ich raten dem Reparateuer per Einwurfeinschreiben eine Rückzahlungsfrist zu setzen auf den 12.06.2023 und eine Anzeige wegen Betruges für den Fall der Missachtung der Frist anzudrohen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Dear Daniel,
Thank you for your reply,
May you please explain what did you mean as "Fraud report"?
Can i write a complain to police on this case?
Best regards,
Sehr geehrter Fragensteller,
Sie können der Polizei schreiben, dass es sich offenbar um Betrug handelt, weil bewusst ein nicht verbautes Teil in Form der Kamera abgerechnet wurde, was den Wert der wahren Reparatur deutlich überschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger