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Fragebögen von der Schule

| 2. Oktober 2013 10:04 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gunnar Wessel

Die Schule hat der Klasse unseres Sohne (5.te Klasse Gymnasium) einen Fragebogen ausgeteilt, indem die Kinder ihren gesamten Tagesablauf minutengenau einzutragen haben,
was sie zu Hause tun und zwar für den Zeitraum einer Woche.
Wie lange haben sie Fernsehen geschaut,
wie lang haben sie gelesen und was, wie lange haben sie Computer gespielt und was, was und wie lange haben sie mit anderen Kindern gespielt, wann haben sie gegessen, wann sind sie ins Bett....

Ich würde in diesem Zusammenhang gerne wissen, ob die Schule das Recht hat, derart tief in der Privatsphäre der Kinder herumzuschnüffeln. Nach meiner naiven Meinung endet die Aufsichtspflicht der Schule an der privaten Haustür.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Auch wenn ich den Lehrern und Verantwortlichen der Schule Ihres Sohnes unterstellen möchte, dass sie mit den Informationen Positives erreichen wollen, um beispielsweise besser pädagogisch und erzieherisch auf die Kinder einwirken zu können, so haben Sie dennoch keinen Anspruch darauf, dass ihnen diese Informationen zum detaillierten Tagesablauf von den Kindern oder den Eltern auch erteilt werden. Ich kann in dem Fragebogen auch keine schulische Leistung erkennen, die einer schulischen Bewertung unterliegen darf. Insofern darf sich das Nichtausfüllen und die Nichtabgabe des Fragebogens auch nicht nachteilig für Ihren Sohn auswirken.

Ich würde aber dennoch anregen, mit den verantwortlichen Lehrern über die Hintergründe dieses Fragebogens zu sprechen. Möglicherweise ergeben sich daraus Erkenntnisse für Sie, die eine andere Sichtweise Ihrerseits über Sinn oder Unsinn eines solchen Fragebogens begründen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 2. Oktober 2013 | 13:29

Ganz herzlichen Dank!

Das entspricht meiner Ansicht. Wenn die Lehrkraft die Beantwortung dieser Fragen nun den Schülern als Pflicht vermittelt (als im Falle der Nichtbeantwortung von unerledigten Hausaufgaben ausgeht), macht sie sich dann strafbar?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Oktober 2013 | 13:45

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage!

"Wenn die Lehrkraft die Beantwortung dieser Fragen nun den Schülern als Pflicht vermittelt (als im Falle der Nichtbeantwortung von unerledigten Hausaufgaben ausgeht), macht sie sich dann strafbar?"

Strafbar macht sich der Lehrer sicherlich nicht, aber man wird in dem Falle gegen die Sanktionen bzw. vorgenommenen negativen Bewertungen rechtlich vorgehen können, wobei der Verwaltungsrechtsweg offensteht.

Ich rate aber im Interesse Ihres Sohnes nicht unbedingt dazu, eine solche Angelegenheit tatsächlich rechtlich auszutragen. Die betroffenen Eltern sollten ein Gespräch mit den Lehrkräften suchen, um die Sache anders zu klären.

Mit freundliche Grüßen

Gunnar Wessel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. Oktober 2013 | 09:38

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Schon sehr hilfreich.
Zumal eine gewisse Thumbrule enthalten ist, wo der Bereich anfängt, wo man dem Lehrer sagen kann : "Das geht Sie nichts an!" Eben wenn die Information privater Natur ist und nicht zur Leistungsbewertung dienen kann.
Ein bisschen ausführlicher, die wichtigsten Paragrafen, wäre natürlich noch besser gewesen.

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