Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworte. Das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen kann zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen. Diese Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Leider geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, warum und wie lange Ihre Mutter bereits nicht krankenversichert ist.
Wichtig ist, dass Ihre Mutter die Angaben gegenüber der AOK zur Vorversicherungszeit unverzüglich nach dorthin meldet. Dies ist auch Voraussetzung für die Prüfung, ob Ihre Mutter in die Krankenversicherung für Rentner aufgenommen werden kann.
Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn Ihre Mutter 9/10 der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied oder Familienversichert gewesen ist.
Bei beispielsweise einem 40jährigen Berufsleben müsste Ihre Mutter von den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, um in die Krankenversicherung für Rentner aufgenommen zu werden.
Da Ihre Mutter bereits seit einigen Jahren nicht krankenversichert gewesen ist, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass eine Krankenversicherung in der Krankenversicherung für Rentner nicht möglich sein wird. Hier wäre aber auch zu prüfen, ob Ihre Mutter ggf. famlienversichert gewesen ist. Dies kann die AOK nur abschließend über die Angabe der Vorversicherungszeiten prüfen.
Kommt die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Frage, so kann sich Ihre Mutter entweder weiter im Rahmen der Familienversicherung versichern, soweit sie verheiratet ist und ihr Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist oder aber Ihre Mutter muss eine freiwillige Krankenversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung abschließen.
In Ihrem Fall ist es also dringend erforderlich, die Vorversicherungszeiten der Krankenkasse bekannt zu geben und dementsprechend dann den Versicherungsschutz in der gesetzlichen bzw. freiwilligen Krankenversicherung herzustellen.
Solange der Status nicht geklärt ist, besteht auch noch keine Krankenversicherung für Ihre Mutter. Sind die erforderlichen Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben, besteht ab Rentenantragstellung Krankenversichrungsschutz. Ist dies nicht der Fall, muss unbedingt zeitnah eine freiwillige Krankenversicherung herbeigeführt werden, um Versicherungsschutz zu erlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Ich wünsche Ihnen ein schönes 2. Adventswochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -
4. Dezember 2010
|
11:24
Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht