Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zahlen müssen Sie nur, wenn Sie die Schäden schuldhaft im Sinne des § 280 BGB verursacht haben. Dies muss der Verpächter beweisen. Nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass ihm dieser Beweis nicht gelingt. Deshalb haben Sie gute Chancen einen Prozess zu gewinnen und nicht zahlen zu müssen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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