Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grünabfälle in einer Restmülltonne können Sie ohne weiteres photographieren, und die Aufnahmen auch verwerten.
Gesetzlich geschützt sind nur (Portrait-)Aufnahmen von Personen sowie urheberrechtlich geschützte Werke. Beides ist hier nicht der Fall. Wahllos weggeworfene Grün-Abfälle sind kein "Werk" im Sinne des UrhRG.
Durch das Wegwerfen in die Mülltonne wird zudem das Eigentum an den Abfällen aufgegeben (§ 959 BGB
). Die Abfälle haben auch keinen Bezug zur Privatsphäre oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Wegwerfers. Letzterer kann also keine Rechte mehr am Abfall - und das umfasst auch das Photographieren desselben, oder die Verwertung der Bildaufnahmen - Ihnen gegenüber geltend machen.
Demgegenüber haben Sie ein rechtliches Interesse, Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung bei der Abfalltrennung zu Beweiszwecken zu dokumentieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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