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Formulierung zur Vertragslaufzeit

26. August 2008 17:29 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Sonja Richter

Mir ist folgende Formulierung zur Vertragslaufzeit unklar:
"Der Auftrag endet mit Ablauf des 4.Monats, der dem Tag des Zustandekommens dieses Auftrags folgt."
Gesetzt den Fall, der Auftrag wäre am 15.Januar zustande gekommen, endet er dann
(1) am 31.Mai, weil das das Ende des 4. KALEDERmonats nach dem Zustandekommen ist oder
(2) am 15.Mai, weil das eben 4 Monate nach dem 15.Januar ist oder
(3) ist die Formulierung uneindeutig und man kann sich drüber streiten
Danke im Voraus!

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach meiner Auffassung ist die Formulierung so zu verstehen, daß in Ihrem Beispielsfall der Vertrag am 31. Mai endet. Dies ergibt sich daraus, daß der Ablauf eines Monats immer das Monatsende ist. In Ihrem Fall folgen nach dem 15. Januar die vier Monate Februar, März, April und Mai. Und am Ende des vierten Monats soll dann der Vertrag enden - also Ende Mai.

Ich will nicht ausschließen, daß ein anderer Jurist/Anwalt die Formulierung anders versteht. Meines Erachtens ist diese Auslegung aber die überzeugendste und wird daher sicherlich auch von den meisten Anwälten so vertreten werden.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -

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