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Forderung der Postbank ohne Mahnung nach 9 Jahren r

| 21. Juli 2007 01:20 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Habe nach fast 9 Jahren Post von einem Anwalt der Postbank bekommen.Hätte 1998 mein Girokonto mit einem Minus von ca.600 Euro hinterlassen.Aufgrund eines schnellen Umzugs kann ich das heute nicht unbedingt ausschließen.War auf jedenfall zu jeder Zeit ordnungsgemäß gemeldet.Unter meiner jetzigen Adresse bin ich sei über 7 Jahren zu erreichen.Laut Forderungsaufstellung fand in den Jahren 19982000,2003,2004,2007 eine Kostenbuchung des EMA statt.Ich habe in all den Jahren weder einen Kontoauszug noch eine Mahnung der Postbank bekommen.Der Anwalt der PB will jetzt eine Äußerung von mir.Insgesamt beträgt die Forderung mit Zinsen usw. über 1100 Euro.Was kann ich tun ?

Sehr geehrter Fragesteller,

evtl. Forderungen aus dem Jahr 1998 dürften verjährt sein. Das der gegnerische Anwalt Sie so "sanft" auffordert, spricht auch dafür, dass dort keine fällige o. unstrittige Forderung seitens der Postbank vorliegt. Nur wenn Sie heute noch dieses Konto haben, könnten z.B. die neueren Zinsforderungen (auf den Soll-Betrag) eingefordert werden.

Anhand des (allerdings sehr kurzen Sachverhalts) schätze ich Ihre Chancen durchaus als gut ein. Um sicher zu gehen, sollten Sie aber in jedem Fall vorher noch einen Anwalt vor Ort im Rahmen einer Erstberatung das Schreiben vorlegen und den ganzen Sachverhalt schildern. Zahlen Sie allerdings in der Zwischenzeit keinesfalls an die Postbank.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 21. Juli 2007 | 02:03

Erstmal Danke Herr Schneider.Da ich das Konto ja nicht gekündigt habe,muß ich also den Sollzins zahlen.Für wieviel Jahre rückwirkend?MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Juli 2007 | 02:26

Sehr geehrter Fragesteller,

um die Frage genau zu beantworten, müßte man Einblick in den Girokontovertrag haben, um evtl. Fälligkeitsklauseln u.ä. beachten zu können. Wahrscheinlich wird sein, dass Sie die Zinsen ab 2004 zahlen müssen, weil alles davor verjährt ist.

MfG

Schneider
Rechtsanwalt

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Danke für diese erste Einschätzung.Besonders hinsichtlich der <uhrzeit.Hab so schon mal einen ungefähren Anhaltspunkt.

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