Gerne zu Ihrem Fall,
Die Indizien ("eine Schraube für das Getriebeöl lockerte sich und fiel auf das Bodenblech") sprechen für Sie, ebenso das quasi Schuldeingeständnis der Werkstatt ("sie war offensichtlich nicht richtig angezogen (dies habe ich ebenfalls schriftlich vorliegen").
Ein Problem eröffnet sich aber hiermit:
"Aufgrund dieser Diagnose, habe ich das Vertrauen in das letzte hier ansässige Ford-Autohaus vollkommen und grundsätzlich verloren, so dass ich die Reparatur in Auftrag gab und das KFZ nicht zu jenem Autohaus brachte, welches den Ölwechsel derart unsachgemäß durchführte."
Das werden Sie darlegen und auch beweisen müssen. Denn so ein Vertrauensverlust ist naturgemäß durchaus zunächst einmal subjektiver Natur.
Gelingt der Beweis zur Überzeugung eines Gerichts, sind alle Ihre Forderungen realistisch und erfüllbar.
Konfrontieren Sie die Werkstatt schriftlich (Einwurfeinschreiben vom Inhalt und Postaufgabe unter Zeugen) mit Ihren substantiierten Forderungen und setzten Sie ein Frist von 10 Tagen.
Ob die Werkstatt das Prozesskostenrisiko eingeht oder eben einlenkt (Rufschaden beim Zulieferer Ford), wird man sehen und dann die weiteren Schritte analysieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Die Beantwortung entspricht dem was ich erwartet habe. Vielen Dank.
Doch zu:
"Das werden Sie darlegen und auch beweisen müssen. Denn so ein Vertrauensverlust ist naturgemäß durchaus zunächst einmal subjektiver Natur."
Ich ließ bereits in einem Versicherungsfall (ich war der geschädigte) mein Auto in einer in dieser Stadt damals anässigen Ford Vertragswerkstatt reparieren, dieses existiert heute nicht mehr (bei diesem Autohaus wollte ich ursprünglich im Sep. 22 die Inspektion durchführen lassen). Eine weitere der vorher 3 anässigen Fordwerkstätten wird bald schließen (dorthin wurde mein Auto in diesem Fall angeschleppt), damit wird 1 Ford-Autohaus übrig bleiben, und eben genau dieses Ford-Autohaus, führte den Ölwechsel durch. Meine subjektiven Gründe korrelieren durchaus mit Fakten.
Können Sie den Punkt der Beweisführung bzw. die Art der möglichen und zu erwartenden Beweise weiter ausführen?
Oder würden Sie diesen Fall übernehmen wollen?
Gerne zu Ihrer Nachfrage:
Reden wir nicht drumherum. Das Autohaus wird einwenden, dass Sie ihm die Gelegenheit der Nacherfüllung hätten geben müssen und damit die Reparatur zum EK-Selbstkostenpreis - ohne Vorsteuer - kostengünstiger erfolgt wäre. Ferner, dass der Austausch der Ölwanne ja keine High-Tech-Performance voraussetzt, was dann das Gericht nach meiner Erfahrung eher als überspannte Anforderung an das Vertrauen beurteilen könnte. Die Differenz werden Sie mithin - auch nach dem Grundsatz Ihrer Schadensminderungspflicht - selbst tragen müssen. Das betrifft auch die Reinigung und Installation des Unterbodenblechs.
Die anderen Ansprüche bleiben davon unberührt. Hier muss das Autohaus vollständigen Ersatz leisten.
Ich würde erst einmal abwarten, wie das Autohaus reagiert. Leider kann ich Ihren Fall nicht übernehmen, weil ich mich noch für längere Zeit in den USA aufhalte.
Hier in diesem Forum sind aber einige von mir sehr geschätzte Kollegen aus Bielefeld unterwegs. Geben Sie das mit der Ortsbezeichnung in die Anwaltsuchfunktion ein.
Mit freundlichen Grüßen auf Florida,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt
Es muss oben richtig heißen:
Das betrifft NICHT die Reinigung und Installation des Unterbodenblechs, denn die steht ja noch aus.