Sehr geehrter Ratsuchender,
sicherlich können Sie die Schenkung auch ohne Bilanz erstellen, doch das FA wird hier dann selbst eine Bewertung vornehmen, der Sie nicht entgegenzusetzen haben und die entsprechenden Schenkungssteuern dann zu zahlen haben.
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
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Rechtsanwalt Andreas Wehle
Sehr geehrter Herr Wehle,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es geht mehr um den Faktor Zeit, eine Bilanz wird dann anschließend erstellt.
Nur dauert das eben mehrere Monate, da der Steuerberater in Verzug ist (bearbeitet gerade erst 2021).
Verstehe ich Sie richtig, dass das FA evtl. vorher eine Bewertung macht und die Schenkungssteuer einfordert. Der neue GF die Bilanz dann aber nachreichen kann?
Oder wird das FA diese dann gar nicht mehr akzeptieren?
Viele Grüße!
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja durchaus, beachten Sie dabei aber, dass Sie die Feststellungsentscheidung des FA nicht bestandskräftig werden lassen und hier das/die Rechtsmittel (Einspruch und Klage) rechtzeitig dagegen erheben.
Hinsichtlich der Zahlungsaufforderung aus dem entsprechenden Steuerbescheid kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen