Solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesetzt ist, gehört der gesamte Nachlass allen gemeinsam. Auch bei Teilungsanordnung bleiben die Immobilien bis zur tatsächlichen Übertragung Gesamthandsvermögen. Mieten, Ausgaben und Entnahmen sind gemeinschaftlich zu verwalten, transparent abzurechnen und mit Belegen nachweisbar zu machen. Jeder Miterbe hat Anspruch auf vollständige Einsicht in Konten, Belege und Entwürfe der Feststellungserklärungen.
Wenn Erklärungsunterlagen unvollständig oder offensichtlich fehlerhaft sind, unterschreiben Sie nicht. Mit Ihrer Signatur bestätigen Sie Richtigkeit und Vollständigkeit. Fehlen Entwürfe, Belege oder stimmen Kontostände am Todestag nicht, ist die Erklärung nicht prüfbar. Das ist ein triftiger Grund, die Unterschrift zu verweigern. Dokumentieren Sie die konkreten Mängel stichfest, setzen Sie der beauftragten Kanzlei eine kurze Frist zur Nachbesserung und verlangen Sie die vereinbarte Vorabübersendung der finalen Entwürfe an alle Miterben.
Die ohne Beschluss veranlassten Erhaltungsaufwendungen und Privatentnahmen der Haupterbin sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und belegbar sind. Ohne Aufträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise sind diese Positionen steuerlich nicht ansetzbar. Eine Unterschrift unter eine Erklärung, die solche strittigen Beträge als abzugsfähig ausweist, sollten Sie verweigern. Fordern Sie alternativ, strittige Beträge vorläufig neutral zu behandeln oder klar als streitig zu kennzeichnen, bis Belege vorliegen oder eine Einigung besteht.
Abweichende Kontostände am Todestag sind heikel. Auch wenn sich die reine Gewinnermittlung aus Vermietung in vielen Fällen nicht am Kontostand, sondern am Zu- und Abfluss orientiert, bleibt eine falsche Tatsachenangabe problematisch. Verlangen Sie Korrektur oder zumindest eine erläuternde Anlage, die die Differenz nachvollziehbar erklärt. Ohne das sollten Sie nicht unterschreiben.
Wichtig ist die Verfahrensseite: Nicht alle Miterben müssen zwingend unterschreiben, denn die Abgabe kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Umso wichtiger ist, dass Sie Ihre Mitwirkung zeigen und Ihre Einwendungen direkt gegenüber dem Finanzamt aktenkundig machen. Bitten Sie um Beteiligung im Feststellungsverfahren, um Übersendung von Entwürfen und Bescheiden an Sie persönlich und beantragen Sie zur Absicherung einen Vorbehalt der Nachprüfung. So wahren Sie Ihr Einspruchsrecht, falls trotz Ihrer Einwände Erklärungen eingereicht werden.
Die Schadensersatzdrohung greift nur, wenn jemand grundlos blockiert und dadurch tatsächlich Mehrkosten wie Verspätungszuschläge oder Zinsen entstehen. Sie handeln nicht rechtswidrig, wenn Sie aus konkreten, belegten Gründen die Unterschrift verweigern und zugleich aktiv Lösungen anbieten. Reduzieren Sie das Risiko weiter, indem Sie dem Finanzamt eine fristgerechte, „minimale" richtige Erklärung vorschlagen: gesicherte Einnahmen und Ausgaben ansetzen, strittige Komplexe neutral belassen und eine erläuternde Sachverhaltsdarstellung beifügen. Parallel beantragen Sie nötigenfalls Fristverlängerung mit Hinweis auf die ausstehende Belegvorlage.
Organisatorisch empfehle ich sofort drei Schritte: Erstens eine schriftliche, nummerierte Mängel- und Belegliste an die Haupterbin und die Steuerkanzlei mit kurzer Frist. Zweitens die Einrichtung bzw. Offenlegung eines echten Nachlasskontos rückwirkend aufzubereiten und sämtliche seit 2022 umgeleiteten Mieten dort abzurechnen; Differenzen sind auszugleichen. Drittens, falls weiter blockiert wird, die gerichtliche Geltendmachung von Auskunft und Rechnungslegung, Herausgabe der Nutzungen sowie die verbindliche Regelung der Verwaltung der Immobilien. Bei fortgesetzter Intransparenz lässt sich die Verwaltung auch gerichtlich ordnen, um eigenmächtige Entnahmen zu stoppen.
Unterm Strich: Sie dürfen und sollten die Unterschrift verweigern, solange Erklärungen und Belege erkennbar unvollständig oder falsch sind. Sorgen Sie gleichzeitig für nachweisliche Mitwirkung, klare Fristen, saubere Kommunikation mit dem Finanzamt und eine pragmatische Zwischenlösung, damit keine Schätzung droht. So schützen Sie sich vor Haftungs- und Schadensersatzrisiken und halten die Gemeinschaft rechtssicher auf Kurs.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: