Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist festzuhalten, dass Sie einen rechtlich bindenden Kauf- und Leasingvertrag über ein Fahrzeug mit genau definierter Ausstattung abgeschlossen haben. Der Händler kann sich nicht einseitig über diese Vereinbarung hinwegsetzen. Die nachträgliche Behauptung einer „Produktionsumstellung" oder „Nichtverfügbarkeit" ist unbeachtlich, wenn das Paket weiterhin bei anderen Kunden ausgeliefert wird – was Ihr Freund belegt.
Erfüllung des Vertrages verlangen
Sie haben das Recht auf Lieferung des Fahrzeugs mit der bestellten Ausstattung, da der Händler vertraglich dazu verpflichtet ist. Eine Gutschrift stellt keinen adäquaten Ersatz dar, wenn die Ausstattung nicht nachrüstbar ist.
Ersatzlieferung fordern
Falls das bestellte Fahrzeug nicht mehr verfügbar ist, können Sie gemäß § 275 Abs. 1 BGB (Unmöglichkeit der Leistung) eine gleichwertige Ersatzlieferung verlangen. Hierbei muss der Händler ein gleichwertiges Fahrzeug mit der gebuchten Ausstattung liefern. Die Erhöhung der Leasingrate ist unbeachtlich, da der ursprüngliche Vertrag mit festgelegten Konditionen gilt.
Ablehnung der Stornierung des Vertrages
Eine einseitige Vertragsauflösung durch den Händler ist nicht ohne weiteres möglich. Wenn der Händler den Vertrag kündigt oder storniert, könnte dies als Vertragsbruch gewertet werden. Sie könnten in diesem Fall Schadensersatz fordern, etwa für die Kosten eines Ersatzfahrzeugs oder für die Differenz zu einer teureren Leasingrate bei einem anderen Anbieter.
Schadensersatzansprüche geltend machen
Da Sie Ihr altes Fahrzeug bereits abgegeben haben, befinden Sie sich nun ohne Auto, was ein finanzieller Nachteil sein kann. Der Händler könnte verpflichtet sein, Ihnen die Kosten für ein Ersatzfahrzeug zu erstatten (§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung).
Schriftliche Fristsetzung
Setzen Sie den Händler schriftlich (per Einschreiben) in Verzug, indem Sie eine Frist von 14 Tagen zur Lieferung eines Fahrzeugs mit der vereinbarten Ausstattung setzen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie auf Vertragserfüllung bestehen.
Ablehnung der Vertragsänderung
Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie keine Erhöhung der Leasingrate akzeptieren und auf die ursprünglichen Vertragsbedingungen bestehen.
Rechtliche Schritte androhen
Falls der Händler nicht reagiert, können Sie rechtliche Schritte einleiten, entweder durch einen Anwalt oder, falls es sich um eine bedeutende Vertragsverletzung handelt, durch eine Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz.
Falls der Händler auf seinem Standpunkt beharrt, kann eine Klage auf Erfüllung des Vertrages oder alternativ auf Schadensersatz erfolgversprechend sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank ,
ich habe mit meiner Abschlussfrage etwas gewartet.
Wie letzen Samstag ( Tag der geplanten Übergabe ) würde ich vom Händler kontaktiert. Allerdings per Mail.
Sehr geehrter Herr....
es ist wohl etwas schief gelaufen , Entschuldigung.
Das Paket kann nicht nachgerüstet werden , daher nehmen Sie bitte gegen eine Entschädigung das Fahrzeug ab
Ich habe darauf hin klar gemacht , das ich das Fahrzeug nicht übernehmen werde und man möge mir bitte ein Fahrzeug mit meiner gewünschten Ausstattung liefern.
Reaktion = Null und seit heute fahre ich Bus.
Wie gehe ich weiter vor ?
Da der Händler weiterhin untätig bleibt, sollten Sie nun formale Schritte einleiten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Schriftliche Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte
Sie sollten dem Händler eine schriftliche Frist setzen (per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit Lesebestätigung). Formulieren Sie klar:
Dass Sie auf der Erfüllung des Vertrags bestehen (Lieferung eines Fahrzeugs mit der vereinbarten Ausstattung).
Dass Sie keine Entschädigungszahlung als Ersatz akzeptieren.
Dass Sie dem Händler eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Lieferung eines vertraglich korrekten Fahrzeugs setzen.
Dass Sie im Falle der Nichterfüllung rechtliche Schritte einleiten werden, insbesondere eine Klage auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz.
Ersatzfahrzeug auf Kosten des Händlers
Da Sie nun ohne Fahrzeug sind, können Sie gemäß § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB (Verzugsschaden) die Kosten für ein Mietfahrzeug oder alternative Transportkosten vom Händler verlangen.
Sie sollten dem Händler mitteilen, dass Sie aufgrund seiner Vertragsverletzung auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind.
Falls der Händler nicht zahlt, heben Sie alle Rechnungen für Mietwagen oder Nahverkehr auf und fordern später Ersatz.
Rechtliche Schritte einleiten
Falls der Händler weiterhin nicht reagiert, sollten Sie:
Einen Anwalt einschalten, um eine Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz vorzubereiten.
Alternativ die Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale einschalten, um zusätzlichen Druck aufzubauen.
Rücktritt und Schadensersatz als letzte Option
Falls eine Erfüllung unmöglich wird (z. B. weil der Händler nicht mehr liefern kann), könnten Sie vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern (§ 280 BGB, § 281 BGB). Dies wäre jedoch nur die letzte Möglichkeit, falls eine Lieferung ausgeschlossen bleibt.
Ihr unmittelbarer nächster Schritt:
Schicken Sie noch heute das Einschreiben mit der Fristsetzung und dokumentieren Sie sämtliche Kosten, die Ihnen durch die Verzögerung entstehen. Falls der Händler nach Ablauf der Frist nicht reagiert, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten.