Ich befinde mich im Voruhestand.
Im Juni erwarten wir unser drittes Kind. Bekommen wir trotz der vorz. Zurruhesetzung den Kinderzuschlag vom Land?
Desweiteren möchte ich wissen, wieviel ich im Monat dazuverdienen darf, ohne das mir das Vorruhestandsgeld gekürzt wird.
Bitte auch die Fundstellen im BeamtVG benennen.
Danke!
Eingrenzung vom Fragesteller
9. März 2008 | 15:58
Sehr geehrte Fragesteller,
Sie stellen 2 Fragen zu durchaus abgelegenen Rechtsnormen. Diese sind gesetzestechnisch komplex und in der externen Wahrnehmung schwierig gestaltet und bedürfen einer Aufarbeitung zum Verständnis. Ich rege an, Ihr Angebot entsprechen zu überdenken.
Mit freundlichem Gruß
www.rechtsanwalt-burgmer.de
Eingrenzung vom Fragesteller
9. März 2008 | 19:48
Es mag sein, dass Sie den EInsatz für angemessen halten, es wird Ihnen hier jedoch niemand angesichts des Haftungsrisikios für diesen Betrag eine Antwort schreiben.
MFG
RA Kleber, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
a) ja, sie erhalten auch im Ruhestand Familienzuschlag
b) sie dürfen - wenn Ihr Ruhestand auf Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht (was ich hier unterstelle) - bis zur Höchstgrenze von 71,75 % der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe abzugsfrei hinzuverdienen (§ 53 Abs. 2 BeamtVG).
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller10. März 2008 | 12:48
Danke für die Antwort.
Mir geht es darum, ob mir im Juni 2008 auch für das dritte zu erwartene Kind der Familienzuschlag bezahlt wird. Ich bekomme im Moment für zwei Kinder/verheiratet Familienzuschlag.
Ich befinde mich schon seit längerem im Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Unfall beruht.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt12. März 2008 | 11:07
Meine Antwort war auch so gemeint. Ihnen steht der Familienzuschlag auch für zukünftige Kinder zu, vgl. § 50 Abs. 1 BeamtVG.