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Familienzuschlag vorzeitiger Ruhestand Landesbeamter NRW

8. März 2008 17:44 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Eckart Johlige, Dipl.-Jur.

Ich befinde mich im Voruhestand.
Im Juni erwarten wir unser drittes Kind. Bekommen wir trotz der vorz. Zurruhesetzung den Kinderzuschlag vom Land?
Desweiteren möchte ich wissen, wieviel ich im Monat dazuverdienen darf, ohne das mir das Vorruhestandsgeld gekürzt wird.

Bitte auch die Fundstellen im BeamtVG benennen.
Danke!

Eingrenzung vom Fragesteller
9. März 2008 | 15:58
Eingrenzung vom Fragesteller
9. März 2008 | 19:48

Sehr geehrter Fragesteller,

a) ja, sie erhalten auch im Ruhestand Familienzuschlag
b) sie dürfen - wenn Ihr Ruhestand auf Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht (was ich hier unterstelle) - bis zur Höchstgrenze von 71,75 % der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe abzugsfrei hinzuverdienen (§ 53 Abs. 2 BeamtVG).

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 10. März 2008 | 12:48

Danke für die Antwort.

Mir geht es darum, ob mir im Juni 2008 auch für das dritte zu erwartene Kind der Familienzuschlag bezahlt wird. Ich bekomme im Moment für zwei Kinder/verheiratet Familienzuschlag.
Ich befinde mich schon seit längerem im Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Unfall beruht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2008 | 11:07

Meine Antwort war auch so gemeint. Ihnen steht der Familienzuschlag auch für zukünftige Kinder zu, vgl. § 50 Abs. 1 BeamtVG.

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