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Familiennachzug der Mutter

26. August 2020 13:36 |
Preis: 68,00 € |

Ausländerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit einer Brasilianerin 5 Jahren verheirate(wir haben eine Eheurkunde, allerdings ohne Apostille).
Sie ist am 17.3. mit einem Touristenvisum eingereist und ihr wurde danach am Telefon und per Email von der Ausländerbehörde gesagt, daß sie bis zum 30.9.2020 in Deutschland verbleiben kann.

Am 15.6. bin ich dann mit unseren 3 Kindern aus den USA nachgekommen.
Für uns stellt sich jetzt die Frage, wie der Aufenthalt meiner Frau zur Zeit geregelt ist?
Normalerweise wohnen wir in den USA.

Derzeit sind die USA und Brasilien die hauptleidtragenden Länder, somit ist die Lage für uns unklar.

Ich habe erfahren, daß meine Frau wohl die Möglichkeit hat durch unsere Kinder(dt. Pass und Geburtsurkunde vorhanden) nachzuziehen.

Wie ist das Verfahren. Was müssen wir machen?

Das heißt meine Frau muß sich hier Anmelden(welche Unterlagen sind dafür notwendig?), danach einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragen, um dann Familiennachzug(welche Dokumente sind notwendig?) genehmigt zu bekommen?

Ist das dann ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel?

Danke für ihre Hilfe

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Frau hat die Möglichkeit, im Rahmen des Familiennachzuges eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Diese Aufenthaltserlaubnis kann Sie sowohl in ihrer Eigenschaft als Ihre Ehegattin als auch als sorgeberechtigte Mutter von minderjährigen Deutschen zum Zweck der Ausübung der Personensorge beanspruchen.

Sie fragen nach der Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Tatsache, dass Ihre Ehefrau die Mutter von deutschen Kindern ist. Diese Aufenthaltserlaubnis ist, nach der Einreise in die Bundesrepublik mit einem entsprechenden nationalen Visum, welches bei der für ihren ausländischen Wohnort zuständigen Auslandsvertretung zu beantragen ist, bei der Ausländerbehörde zu beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung der Personensorge ist das Bestehen des Sorgerechts hinsichtlich minderjähriger Kinder, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, und das tatsächliche Bestehen der Eltern-Kind-Beziehung. Für die Beantragung müsste Ihre Frau ihren Reisepass vorlegen und die familiäre Beziehung nachweisen.

Ihre Ehefrau erhält dann zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, mit der sie in Deutschland leben kann. In der Regel hat sie nach drei Jahren einen Verfestigungsanspruch dahingehend, dass sie eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

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