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Familiennachzug Ausländerrecht

| 13. April 2023 10:03 |
Preis: 55,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


13:30

Hallo
Ich habe Deutsche Staatsangehörigkeit und einmal geschieden, aus meiner Ersten Ehe habe ich einen Sohn und zahle Unterhalt.Meine erste Frau habe ich 2006 ebenfalls aus dem Iran durch Familiennachzug nach BRD geholt wir sind seit 2012 geschieden und mein Sohn wohnt bei Ihr in Wuppertal und ich wohne selbst in Hamburg und habe dort mein Wohnsitz
.ich bin ca 6 Monate im Jahr im Iran.
Ich habe 2018 im Iran nochmal geheiratet und möchte meine Frau nach BRD bringen.Da es meine 2 Ehe ist, ist es sehr schwierig mit Visum für Familiennachzug .der Antrag auf Touristen Visum im Oktober 2019 würde abgelehnt.ein Antrag auf Familiennachzug haben wir nicht gestellt. Ich möchte Sie über einem Shengerstast Staat z.b Italien nach BRD bringen
Meine Feage;
Bekommt Sie dann eine Aufenthalttitel ?besteht eine Chance ? Ist mit langem Gerichtvehandlubg verbunden?
Kann sie Asylantrag beantragen?
Oder welche Möglichkeiten besteht,um Sie in BRD zu behalten?

Mfg


13. April 2023 | 10:48

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihre Frau über Italien nach Deutschland kommt, ist die derzeitige Situation so, dass sie nicht nach Italien zurück geschickt werden kann, da Italien momentan keine Asylsuchende zurück nimmt.
Ihre Frau kann, wenn sie in Deutschland ankommt, einen Asylantrag stellen.
Wie lange dieses Verfahren dauert, kann man nicht sagen, da dies von dem jeweiligen Gericht abhängig ist.
Da sie verheiratet sind, sollten Sie versuchen, eine Aufenthaltserlaubnis für Ihre Frau zu erlangen. Welche Schwierigkeiten sich dann ergeben, hängt von der jeweiligen Ausländerbehörde ab.
Ich rate Ihnen, Ihre Frau zunächst nach Deutschland zu holen.
Abschiebungen in den Iran finden m.E. zur Zeit nicht statt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne können Sie mich auch telefonisch kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ariane Hansen
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2023 | 12:25

Sehr geehrte Frau Jansen,

Danke für Ihre Antwort es war sehr verständlich .bin z.zt im Ausland und kann schlecht telefonieren.
Habe noch folgende Frage
Ist es ratsam den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mit einem Revhtsanwalt/in durchzusetzen? Wie viel wird der Honorar ca betragen?
Oder was würden Sie dafür nehme ?
Bekommt Sie staatliche Hilfe während des Prozesses?
Kann Mann eine Ausländerbehörde finden,wo es bessere Chancen
bestehen? Ich wohne selber in Hamburg,.denke in Hamburg wird schwierig sein es durchzusetzen.
Vielleicht zu viel fragen gestellt?wenn es im Rahmen bleibst,wäre nett,wenn ich Antwort bekomme

Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. April 2023 | 13:30

Ich würde nicht umziehen. Hamburg ist relativ liberal denke ich.
Sie brauchen keinen Anwalt. In der Regel müssen Sie diesen selbst bezahlen.
Gerne können Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei mir melden.
Vielen Dank für die gute Bewertung!

Bewertung des Fragestellers 13. April 2023 | 12:27

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Super beraten
Danke

"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. April 2023
5/5,0

Super beraten
Danke


ANTWORT VON

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40699 Erkrath
Tel: 017644551049
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