Ich bin mit 12 Jahren mit meiner Mutter aus der Dominikanische Republik nach Deutschland gekommen.
Meine Mutter ist mit einen Deutscher verheiratet.
Ich bin mittlerweile 29 Jahre alt, verheiratet und ich habe ein zwei jährigen Sohn, ich habe die Schule und Ausbildung erfolgreich beendet und arbeite als Angestellter in der Automobilindustrie mit einen guten Gehalt.
Wir Wohnen in einen 80qm Eigentumswohnung, und Planen nächstes Jahr ein Haus mit 180qm Wohnfläche zu Bauen.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe ein Halbbruder (Vater seitig) in der Dominikanische Republik.
Er ist 22 Jahre und Arbeite in ein Hotel als Barkeeper.
Ich möchte meinen Bruder nach Deutschland bringen, was benötige ich damit er hier mit mir Wohnen darf?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Daueraufenthalt in Deutschland ist nur möglich, wenn ein entsprechender Aufenthaltszweck geltend gemacht werden kann.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen kommt nicht in Betracht. Ihr Bruder ist volljährig, und die einzig denkbare Norm des § 36 Abs. 2 AufenthG
greift nicht ein.
Möglich ist ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Sollte er eine solche Aufenthaltserlaubnis bekommen, dürfte er auch bei Ihnen wohnen. Als Barkeeper (kein Ausbildungsberuf) wird er hier aber eher keine Chancen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter Fachanwalt für Verwaltungsrecht