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Falsche Entkalkungsanlage eingebaut

| 6. Januar 2020 10:47 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich habe mir einen Kostenvoranschlag von meinem Sanitärfachbetrieb für die Entkalkungsanlage SD 21 von Grünbeck erstellen lassen.
Nachdem die Anlage eingebaut wurde, und ich die Rechnung schon bezahlt hatte, habe ich festgestellt das mir das Model SD 18 eingebaut wurde. Das Model SD 18 hat nicht die selben Fähigkeiten und Kapazitäten wie die SD 21.
Kann ich verlangen, das die Anlage umgetauscht wird?

6. Januar 2020 | 12:07

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie können den Ausbau der falsch gelieferten Anlage und den Einbau der eigentlich bestellten Sache verlangen, dazu fordern Sie den Verkäufer per Fristsetzung auf. Der Verkäufer muss Ihnen dann die mangelfreie, d.h. die eigentlich bestellte Sache liefern (siehe § 437 Nr. 1 BGB ).

Neben der Lieferung der eigentlich bestellten Sache, ist der Verkäufer auch zur Kostentragung der Kosten verpflichtet, welche entstehen, den eigentlich vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen (siehe § 439 BGB ).

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Januar 2020 | 04:50

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. Januar 2020
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Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht